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Handelsblatt-Auszeichnung: City Immobilienmakler Hannover als starke Adresse für Eigentümer positioniert

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Juli 1, 2026

Mit eigenem Führungsnachwuchs Wachstum nachhaltig gestalten

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Juli 1, 2026

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UTA Edenred erweitert ‚Champ on the Road’-Aktion auf Fahrer von Elektro-Fahrzeugen

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Tourismus, Reisen
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Summerweek 7=6 in der Vitalquelle Montafon

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GH Hotel Interior Group und Hackmann Hotels gestalten Hotelräume für die Region

Erfolgreiche Wachstumsfinanzierung für ein E-Commerce-Unternehmen

Was ist am Widerrufsbutton neu?
Bislang war der Widerruf eines Online-Vertrags oft umständlich. Formulare mussten gesucht, E-Mails formuliert oder Fristen genau geprüft werden. Mit dem neuen Widerrufsbutton wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. Künftig genügt ein klar gekennzeichneter Klick auf der Website des Anbieters, um den Widerruf zu erklären. Der Button muss leicht zugänglich und eindeutig formuliert sein, beispielsweise mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“. Versteckte oder missverständliche Lösungen sind laut ARAG Experten nicht erlaubt. Grundlage für die Neuerung ist die Richtlinie (EU) 2023/2673, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muss.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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