Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

BVerfG: Verhältnismäßigkeit beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung

BVerfG: Verhältnismäßigkeit beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung

BVerfG: Verhältnismäßigkeit beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist schnell gemacht. Bei den Ermittlungen muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Eine Wohnungsdurchsuchung schießt schnell übers Ziel hinaus.

Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört u.a. die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags. Der Insolvenzantrag muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Verstößt der Geschäftsführer gegen diese Pflicht, macht er sich strafbar, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist schnell gemacht. Bei den Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Durchsuchung der privaten Wohnräume des Geschäftsführers kann verfassungswidrig sein, wenn der Anfangsverdacht nicht auf konkreten Tatsachen, sondern nur auf vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen beruht, wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.01.2018 klarstellte (Az.: 2 BvR 2993/14).

In dem zu Grunde liegenden Fall pflegten zwei Gesellschaften seit Jahren enge Geschäftskontakte. Als die eine GmbH mit ihren Zahlungen in Verzug geriet und die Zahlungen trotz mehrerer Mahnschreiben ausblieben, stellte der Gläubiger Strafantrag. Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete darauf hin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ein. Dabei wurde die Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnräume des beschuldigten Geschäftsführers angeordnet und vollzogen. Der Geschäftsführer legte Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung ein und beantrage zugleich die Herausgabe der sichergestellten Akten, da keine Indizien für die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorlägen. Vielmehr sei aus dem Schriftverkehr ersichtlich, dass die geltend gemachten Forderungen bestritten und daher nicht gezahlt wurden. Zudem sei die Durchsuchungsanordnung unverhältnismäßig, da zahlreiche grundrechtsschonendere Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung gestanden hätten.

Im weiteren Verlauf wurde die Sicherstellung der Unterlagen aufgehoben und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Geschäftsführer legte aber Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung seiner Grundrechte ein. Hinsichtlich der Durchsuchung der Wohnung gab das BVerfG der Beschwerde statt. Für eine Wohnungsdurchsuchung müsse ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht bestehen und die Durchsuchung verhältnismäßig sein. Sie sei jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn grundrechtsschonendere Ermittlungsmethoden ohne plausiblen Grund ausblieben. Konkret hätte hier Einsicht in das Schuldnerverzeichnis und in die Jahresabschlüsse der GmbH genommen oder auch um Auskunft aus der Kontenabrufdatei ersucht werden können.

Beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung oder einer drohenden Insolvenz sind im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/restrukturierung-insolvenz.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert