Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 20, 2024

Oans, zwoa, gsuffa: So geht Oktoberfest!

Immobilien
September 20, 2024

COBRA Real Estate und REBA IMMOBILIEN AG verkaufen Büro- und Geschäftshaus in Schönebeck bei Magdeburg

IT, NewMedia, Software
September 20, 2024

DUALIS nutzt verstärkt KI

Maschinenbau
September 20, 2024

LANG Impala 400express trägt Linear- und Automatisierungstechnik von Bosch Rexroth in sich

Elektro, Elektronik
September 20, 2024

simvalley Mobile 4G-Senioren-Handy RX-850 mit Garantruf Easy

Mode, Trends, Lifestyle
September 20, 2024

Eine Reise durch die Champagner-Terroirs: Die Premium Pakete Brut und Rosé von Gerards-Selection.de

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 20, 2024

Ivalua als Top-Arbeitgeber bei den „Comparably Best Company Awards“ ausgezeichnet

Garten, Bauen, Wohnen
September 20, 2024

area30: Doppelt cool – die Kühl-Gefrier-Kombinationen und Vollraumkühler von ORANIER

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 20, 2024

Mitarbeiter für Veränderungen gewinnen

Politik, Recht, Gesellschaft
September 20, 2024

HWPL feiert 10 Jahre globales Engagement für Frieden in 170 Ländern

Garten, Bauen, Wohnen
September 20, 2024

Umfassende professionelle technische Infrastruktur für die Zuginstandhaltung – Podkarpacka Kolej Aglomeracyjna

Familie, Kinder, Zuhause
September 20, 2024

Gericht ergreift keine Kinderschutzmaßnahmen – Vater hat kein Beschwerderecht

Familie, Kinder, Zuhause
September 20, 2024

Umgangsregelung mit sozialem Vater: Kind muss angehört werden

Essen, Trinken
September 19, 2024

Old Oak Burger im Eskinivvach Eschwege

BGH urteilt zum Vorteil der Clerical Medical Anleger

BGH urteilt zum Vorteil der Clerical Medical Anleger

BGH urteilt zum Vorteil der Clerical Medical Anleger

GRP Rainer

Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical begünstigen die Anleger ganz deutlich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.

Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt, und so deren Rechte weiter gestärkt.

Darüber hinaus waren auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht worden. Diese dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so die Richter. Ein Schaden sei schon dann gegeben, wenn die Verträge wirtschaftliche Nachteile für die Kunden berge.

Der BGH soll jedoch die Haftung der CMI deutlich bejaht haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen. Der BGH verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück, um die Sachverhalte aufzuklären.

Seinen bestehenden Aufklärungspflichten sei der englische Lebensversicherer insbesondere dadurch nicht nachgekommen, dass er den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt habe. Außerdem seien die Kunden vorliegend nach der Auffassung des Gerichts auch hinsichtlich der Funktionsweise der Versicherungen nur unzureichend aufgeklärt worden. Unter anderem aus diesen Gründen bestätigte der BGH auch die Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI, welche in den vergangenen Monaten bereits von mehreren Oberlandesgerichten festgestellt worden seien.

Inzwischen sind immer mehr Kunden erfolgreich gegen CMI vorgegangen. Durch die nun ergangenen Entscheidungen haben sich die Aussichten geschädigter Anleger noch einmal verbessert.

Betroffenen Anlegern ist es gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihren Fall umfassend und einzelfallbezogen prüfen, und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.

http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 5 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert