Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Foltervorwürfe grundsätzlich keine „Verhetzung“ nach § 283 StGB so der Verfassungsgerichtshof

Nach wie vor ausständig ist die anhängige verfassungsrechtliche Prüfung des Folterfalles Theiss u.w. seit 2009.

Unter § 283 StGB Foltervorwürfe zu sanktionieren – endgültig gefallen; behördliche Sanktionen welche sich auf Foltervorwürfe beziehen -verfassungsrechtlich unzulässig.

Beschwerdeführer stellten aufgrund jahrelanger Verfolgung von Folteropfern am 6.10.2011 einen Antrag auf Normkontrolle nach Art 140 B-VG zum erweiterten § 283 StGB an den Verfassungsgerichtshof.

Am 20.9.2012 stellte dieser fest, Foltervorwürfe sind keine Verhetzung gegen Behörden. Betroffene dürfen wegen sachlich – dokumentierten Folterbeschwerden nicht mehr staatlich mit Sachwalterschaften, Zwangsdelogierungen, Mindestsicherung, Führerscheinentzug, Gehaltsexekution usw. gegen Foltervorwürfe unter Druck gesetzt oder sanktioniert werden.

Die seit 2009 verfassungsrechtlich strittige Frage in Österreich, ob Folter und Misshandlungen von Justiz und Verwaltung bearbeitet werden müssen, wurde dem Verein Freiheit ohne Folter u.a. auch durch das EU Parlament am 11.10.2012 bestätigt. Folterbeschwerden bei nationalen Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften anzuzeigen – im vollen Umfang zulässig. Das Erheben von Foltervorwürfen, stellt keine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung mehr dar.

Der Verein Freiheit ohne Folter setzt sich für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene ein.

Kontakt:
Menschenrechtsverein Freihheit ohne Folter
Daniel Oschadleus
Dorfstraße 53/2
5081 Salzburg
0043/0676/6029122
pr-fof-oschadleus@gmx.at
http://freiheitohnefolter.de/

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert