Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Vertragliche Verfallklausel führt nicht zum Ausschluss der Vorsatzhaftung

Vertragliche Verfallklausel führt nicht zum Ausschluss der Vorsatzhaftung

Vertragliche Verfallklausel führt nicht zum Ausschluss der Vorsatzhaftung

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel soll nicht unbedingt auch für die bereits gesetzlich geregelten Fälle gelten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12). Eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel soll nur diejenigen Fälle erfassen, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer derartigen Klausel gerade nicht erfasst sei.

Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem die Parteien im Rahmen des auf ein Jahr geschlossenen Arbeitsvertrages vereinbart hatten, dass eine beiderseitige Geltendmachung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nur innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit schriftlich möglich sei. Andernfalls sollten etwaige Ansprüche verfallen.

Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wurde aufgrund längerfristiger Krankheit und durch bedingte Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Einvernehmen beendet. Die Klägerin soll kurz darauf ihrer ehemaligen Arbeitgeberin gegenüber erklärt haben, sie hätte Anzeige wegen Belästigung und Beleidigung erstattet. Drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichte sie wohl außerdem eine Klage auf Schmerzensgeld beim Arbeitsgericht ein.

Nachdem die Klage in den Vorinstanzen erfolglos blieb, wies das BAG die Klage zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück, welches sich wohl damit zu befassen hat, ob eine vorsätzliche Handlung der Arbeitgeberin und ihrer Erfüllungsgehilfen den geltend gemachten Anspruch auf Schmerzensgeld begründet.

Das BAG soll insbesondere ausgeführt haben, dass die Parteien die Vorsatzhaftung oder deren Verjährung aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen nicht wirksam durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen regeln könnten. Dies könne von den Parteien auch aufgrund mangelnder besonderer Anhaltspunkte nicht gewollt sein. Eine solche Klausel soll ohnehin auch nicht wirksam sein.

Ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt unterstützt insbesondere bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Kündigung.

Besonders wichtig ist im Arbeitsrecht die Einhaltung von Fristen, da diese oftmals ein schnelles Handeln der Parteien notwendig machen und mögliche Ansprüche nach Fristablauf nicht mehr durchsetzbar sind. Ein Anwalt kann dabei helfen, Ansprüche durchzusetzen und bei arbeitsrechtlichen Problemen zur Seite stehen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 16 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert