Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Darda GmbH präsentiert neuen Imagefilm

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Treuepflichten zwischen Unternehmer und Handelsvertreter

Treuepflichten zwischen Unternehmer und Handelsvertreter

Treuepflichten zwischen Unternehmer und Handelsvertreter

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Vertriebsrecht.html Für das Verhältnis zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter sollen die Grundsätze zu den Treuepflichten zwischen einem Unternehmer und einem Vertragshändler gelten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 14.09.2012 (Az.: I-16 U 77/11), dass die Grundsätze zu den Treuepflichten aus dem Verhältnis zwischen einem Unternehmer und einem Vertragshändler auch auf das Verhältnis zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter anwendbar sein sollen. Die Anwendung der Grundsätze zu den Treupflichten bedürfe allerdings der angemessenen Berücksichtigung der Unterschiede, die sich aus den verschiedenen Rechtsbeziehungen ergeben würden.

Pflichten zur Unterstützung und Rücksichtnahme des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter sollen sich also auch in diesem Verhältnis ergeben. Die Grenzen der Treuepflichten müssten sodann im Wege der Auslegung des Vertragsinhaltes für jeden Einzelfall ermittelt werden.

Dies gelte auch für die Frage, ob ein Unternehmer einen weiteren Vertriebspartner im Gebiet seines Vertragspartners einsetzen könne, ohne gegen eine dem Unternehmer obliegende Treuepflicht zu verstoßen. Es sei insbesondere eine Abwägung aus einer Vielzahl von Kriterien erforderlich. Bei der Abwägung müsse allerdings auch beachtet werden, dass bei der Beurteilung und Gewichtung der Kriterien grundsätzlich das unternehmerische Ermessen zu beachten sei.

Das Vertriebsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen dienen. Absatzmittlung findet vor allem zwischen Unternehmer und Handelsvertreter sowie Vertragshändler, aber auch zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer statt.

Um das Vertriebsrecht in seiner ganzen Fülle zu erfassen, müssen neben den Regelungen um das Recht der Absatzmittlung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB), bspw. auch die diesbezüglichen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts und internationalen Rechts berücksichtigt werden. Aus den Vertragsbeziehungen ergeben sich außerdem Loyalitäts- und Treuepflichten der Vertragspartner. Um dem wirklich gerecht zu werden, ist in den meisten Fällen ein im Vertriebsrecht versierter Rechtsanwalt nötig.

Ein im Vertriebsrecht versierter Rechtsanwalt übernimmt die Erstellung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Franchise-Verträgen und überprüft die wettbewerbsrechtlichen und lizenzvertraglichen Aspekte der jeweiligen Vertriebsbeziehungen. Außerdem hilft ein im Vertriebsrecht versierter Rechtsanwalt dabei Probleme in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu lösen.

http://www.grprainer.com/Vertriebsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert