Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen bald Geschichte?

Bundesfinanzhof legt Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor

Düsseldorf, 15. November 2012*****Nach dem derzeit geltenden Erbschaftsteuergesetz kann begünstigtes Betriebsvermögen gem.§§ 13a ff. ErbStG weitestgehend steuerfrei oder bei Ausübung der Option gänzlich steuerfrei übertragen werden. Steuerbearterin Barbara Miosga, Leiterin der Niederlassung Düsseldorf der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass diese Begünstigung von Betriebsvermögen bald ihr jähes Ende finden könnte, da der Bundesfinanzhof (BFH) das Erbschaftsteuergesetz mit Beschluss vom 27. September 2012 ( II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat, da es das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig hält.

Nach Ansicht des BFH sei die fast vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben/Verschenken von Betriebsvermögen verfassungswidrig. Es sei nicht anzunehmen, dass eine entsprechende Erbschaft-/Schenkungssteuer eine Fortführung geerbter bzw. geschenkter Betriebe gefährde. Die diesbezügliche Ansicht des Gesetzgebers kritisierte der BFH scharf.

Insbesondere das Argument des Arbeitsplatzerhalts sei nach Ansicht des BFH nicht tragfähig. So gelte für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten zwar die sogenannte Arbeitsplatzklausel, wonach Firmenerben bzw. -beschenkte nur von der Erbschaft-/Schenkungssteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb fünf bzw. bei Ausübung der Option sieben Jahre fortführen und die Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. Das Gesetz erlaube aber die Umgehung dieser Klausel auf einfachste Art und Weise. Entscheidend ist nämlich nicht die Anzahl der Arbeitsplätze, sondern die sogenannte Lohnsumme. Der Geschäftsführer einer GmbH kann insoweit beim Abbau von Arbeitsplätzen und bei Erhöhung der eigenen Vergütung die Ausgangslohnsumme erreichen und somit in den Genuss der Begünstigung kommen.

Darüber hinaus können Firmeninhaber laut BFH privates Vermögen in unbegrenzter Höhe zu Betriebsvermögen umwidmen und es steuerfrei, oder zumindest nur gering versteuert, ihren Beschenkten/Erben überlassen. Des Weiteren ist es nach derzeitig geltender Rechtslage möglich, Anteile an einer GmbH oder GmbH & Co. KG, deren Vermögen ausschließlich aus Sparanlagen und Festgeldkonten besteht, zu vererben bzw. zu verschenken, ohne dass Erbschaft/Schenkungssteuer anfällt. Auch dies verstoße nach Ansicht des BFH gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

„In diesem Zusammenhang hatte das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz
bereits einmal für verfassungswidrig erklärt. Es ist durchaus davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung wiederum für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber auffordert, Abhilfe zu schaffen. „Letztendlich ist ebenfalls zu beachten, dass im nächsten Jahr Bundestagswahlen sind. Im Falle eines Regierungswechsels ist – unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – durchaus wahrscheinlich, dass auch die eventuell neue Regierung die Begünstigung für Betriebsvermögen abschafft bzw. erheblich einschränkt. Es ist daher höchste Zeit, sich Gedanken über eine Unternehmensnachfolge zu machen und diese auch ggf. Vorzuziehen“, erklärt Steuerberaterin Barbara Miosga.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert