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Online-Shops verursachen Geschäftsaufgaben

Düstere Aussichten für stationären Einzelhandel

Online-Shops verursachen Geschäftsaufgaben

Grafik: Supress

sup.- Bis zum Jahr 2020 droht rund 45.000 Ladengeschäften die Schließung. Das sind mehr als zehn Prozent der stationären Einzelhandelsgeschäfte in Deutschland. Nach Angaben des Instituts für Handelsforschung (IFH Köln), das diese düstere Prognose erstellte, liegt die Hauptursache für das Geschäftssterben im unaufhaltsamen Trend zum Online-Shopping. Laut einer aktuellen IFH-Studie wandert in den nächsten Jahren ein Anteil von bis zu 15 Prozent des Einzelhandelsumsatzes zu den Internet-Plattformen. Nimmt man die Güter des täglichen Bedarfs aus dieser Rechnung heraus, kann der Online-Anteil bis 2020 sogar ein Viertel des Gesamtumsatzes ausmachen. Und da es vor allem die Jüngeren sind, die mit Vorliebe online auf Shopping-Tour gehen, ist mit einer Umkehrung dieses Trends auch nicht zu rechnen.

Fatal ist dieser Strukturwandel nicht nur für die örtlichen Händler sowie für die Attraktivität unserer Innenstädte, sondern auch für die Verbraucher. Denn mit der Aufgabe eines Ladenlokals gehen stets auch persönliche Kundenbindungen, Beratungskompetenz und eine Vielzahl direkter Serviceleistungen verloren, die das Internet in dieser Form nicht bieten kann. Das IFH empfiehlt den Geschäftsinhabern deshalb, ganz bewusst auf Standortvorteile in den Innenstädten wie z. B. Gestaltung, Ambiente, Erlebnischarakter und Angebots- bzw. Sortimentsvielfalt zu setzen. Hilfreich wäre auch ein Umdenken beim Bundeskartellamt, das gerade diese Standortvorteile durch seine Entscheidungen immer wieder entwertet. Denn Hersteller, die den Verkauf ihrer Produkte über den stationären Fachhandel bevorzugen und den höheren Aufwand dieser Geschäfte durch eine Preisstaffelung honorieren und erhalten möchten, begehen nach Ansicht des Kartellamtes eine Wettbewerbswidrigkeit.

„Wenn Stadtzentren verkümmern und Arbeitsplätze verloren gehen, ist das ein Grund zu handeln“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Matthias Heider diese behördliche Rechtsauffassung: „Das Vorgehen des Bundeskartellamtes darf nicht dazu führen, nur dem Onlinehandel Tür und Tor zu öffnen. Den Herstellern darf nicht die Entscheidung genommen werden, die Vertriebswege zu bestimmen.“ Der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com) warnt in dem Buch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5) vor der Entwicklung der deutschen Handelslandschaft zu einem „Discountry“ mit einer Standard-Verpflichtung auf das niedrigste Preisniveau: „Der durch Präsentationsfläche, Vorführgeräte, Beratungsaufwand und Mitarbeiterschulungen entstehende Kostendruck hat in dieser irrigen Betrachtung von Wettbewerb keine Relevanz.“ Wenn jedoch diese Kosten der Fachhändler in den Vertriebskonditionen der Hersteller nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, kann die Schließungswelle nicht gestoppt werden.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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