Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
Juli 29, 2026

Deutsche Meisterschaften im Rapid-Surfing: Yves Viala und Valeska Schneider holen Titel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

Offene Immobilienfonds: Schadensersatz bei Fehlberatung

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

kgs holt Eric Duffaut als Chairman of the Board

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

Tenable von Gartner als „Company to Beat“ im Bereich „AI-Powered Exposure Assessment“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

Im Gesundheitsmarkt entscheidet die Vielfalt der Verlinkungen über die Sichtbarkeit

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

ARAG Recht schnell…

Logistik, Transport
Juli 29, 2026

Taxi Tübingen: Der Preisrechner von Renna Taxi

Handel, Dienstleistungen
Juli 29, 2026

Native App für iOS und Android zur Einsatzdokumentation und Zeiterfassung am Point of Sale

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 29, 2026

Wie digital ist der Health-Vertrieb wirklich? creativestyle startet den B2B Commerce Report Health

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 29, 2026

In den SoftwareReviews 2026 für Privileged Access Management ist Keeper Marktführer in puncto Nutzerzufriedenheit und Kundenerfahrung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

C.H. Robinson President of Global Freight Forwarding, Mike Short, zur sich verändernden US-Zollpolitik

Auto, Verkehr
Juli 29, 2026

VMF: Tönjes Holding AG ist neuer Premiumpartner

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 29, 2026

Vermögensverwaltung: Was bleibt stabil, wenn Systeme wanken?

Allgemein
Juli 29, 2026

AI Search Optimization auf Datenbasis: RED RAM MEDIA nutzt Googles neuen KI-Bericht für den Mittelstand

Online-Enzyklopädie ist wohl auch vom Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst

Online-Enzyklopädie ist wohl auch vom Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst

Online-Enzyklopädie ist wohl auch vom Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen in einer Online-Enzyklopädie kann unter Umständen der Schutzbereich der Pressefreiheit tangiert sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Das Landgericht Tübingen hat mit dem Urteil (AZ: 7 O 525/10) die Klage eines außerordentlichen Professors zurückgewiesen. Der Professor klagte anscheinend vor Gericht, weil er die Löschung persönlicher Daten aus einer Online-Enzyklopädie erreichen wollte. Das Gericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Veröffentlichung eines Artikels in der Online-Enzyklopädie durchaus einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Professors darstellen würde. Es müsse jedoch eine Abwägung mit anderen Grundrechten erfolgen. Am Ende müsse das Persönlichkeitsrecht im konkreten Fall wohl dem Grundrecht auf Pressefreiheit untergeordnet werden.

Das Gericht führte aus, dass dem Kläger durch den Artikel weder eine soziale Ausgrenzung noch eine Isolation widerfahre. Zudem gebe eine Online-Enzyklopädie nähere Informationen nur dann wieder, wenn User genau danach suchen würden. Das Online-Lexikon erfülle lediglich das Interesse der Öffentlichkeit an ausreichender Versorgung mit Information. Schlussendlich wies das Gericht daher die Klage des auf Löschung seiner persönlichen Daten aus einer Online-Enzyklopädie zurück.

Bereits in einem ähnlich gelagerten Fall, soll die Klage ebenfalls mit Verweis auf den Vorrang der Pressefreiheit abgewiesen worden sein. Der Sohn eines bereits verstorbenen Juristen ging dabei wohl gerichtlich gegen einen Artikel über seinen Vater vor. Angeblich soll der Artikel falsche Informationen über die Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft enthalten haben. Dieser Rechtsstreit soll wohl nächstes Jahr vor dem Oberlandesgericht Bamberg fortgeführt werden.

Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es – anders als in Patent- und Markensachen – kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich. Die Frage welche persönlichen Rechte einer Person möglicherweise ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, oder unter Umständen sogar dem Urheberrecht unterfallen, stellt eine komplexe Frage dar.

Das Urheberrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Betroffene sollten im Zweifelsfall einen in diesem Rechtsbereich versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem umfassend und einzelfallbezogen beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert