Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
January 26, 2025

PR-Agentur PR4YOU: Restaurant-PR für Restaurants

Umwelt, Energie
January 26, 2025

“In Darmstadt wird Fusionsenergie Realität” – Jens Spahn und Ines Claus besuchen neues Labor von Focused Energy

Essen, Trinken
January 25, 2025

PR-Agentur PR4YOU: Erfolgreiche Gastronomie-PR für Restaurants

Medien, Kommunikation
January 24, 2025

Schwierig sind immer die anderen

IT, NewMedia, Software
January 24, 2025

ELATEC stärkt globale Präsenz mit regionalem Hub in Dubai

Politik, Recht, Gesellschaft
January 24, 2025

Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland

Tourismus, Reisen
January 24, 2025

Mit Wolfgang Wurzer das ökologische Porto erkunden

Politik, Recht, Gesellschaft
January 24, 2025

ArbG Hamburg – Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz

Politik, Recht, Gesellschaft
January 24, 2025

LAG München – Initiativrecht des Betriebsrates beim “Wie” der Arbeitszeiterfassung?

Allgemein
January 24, 2025

Große Neujahrs-Kampagne für Webseitenbetreiber

Politik, Recht, Gesellschaft
January 24, 2025

Bundesarbeitsgericht – Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?

Freizeit, Buntes, Vermischtes
January 24, 2025

Happy Valentine – Überraschung!

Medizin, Gesundheit, Wellness
January 24, 2025

SeniorenLebenshilfe erweitert ihr Team in Dresden: Frau Sylvia Pönig engagiert sich als Lebenshelferin

Medizin, Gesundheit, Wellness
January 24, 2025

Weltkrebstag: Alkohol steigert das Risiko für Krebs in Mund und Rachen

Möglicher Schadenersatzanspruch von Anlegern bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

Möglicher Schadenersatzanspruch von Anlegern bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

Möglicher Schadenersatzanspruch von Anlegern bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Klärt ein Anlageberater einen Kunden nicht angemessen über die mit der Geldanlage verbundenen Risiken auf, so könnte darin eine Verletzung der Pflichten aus dem geschlossenen Beratungsvertrages liegen, so das LG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Aufnahme eines Beratungsgesprächs zwischen einem Anlageberater und einem potenziellen Anleger kommt zwischen ihnen ein Anlageberatungsvertrag zustande (BGHZ 100, 117, 118 f.). Der Berater hat daher die Pflicht, dem Kunden frühzeitig verständliches Informationsmaterial über die Risiken der Geldanlage auszuhändigen. Der Kunde soll damit über bestehende Risiken aufgeklärt und daraufhin eine Entscheidung für oder gegen die Anlage treffen können. Bei offenen Immobilienfonds sei der Kunde insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen regelmäßig ein Kapitalverlustrisiko berge, welches für den Kunden nicht ersichtlich sei und worüber er in jedem Fall von seinem Berater aufgeklärt werden muss.

Das kann er auch auf schriftlichem Weg, wenn der Kunde die schriftliche Information rechtzeitig erhält. Sie ist als rechtzeitig zu behandeln, wenn der Kunde sie trotz bestehender Möglichkeit der Kenntnisnahme eben nicht zur Kenntnis nehme.

Bei gegebener Pflichtverletzung und bestehendem Schadenersatzanspruch ist der Kunde so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er pflichtgemäß beraten worden wäre.

Möglicherweise sind die Anleger bereits im Zuge der Fondsvermittlung falsch beraten worden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ihr Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohten.

Schadenersatzansprüche sind allerdings stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher unerlässlich.

Betroffene Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, da je nach den Umständen des Einzelfalls kurze Verjährungsfristen drohen.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 9 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *