Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Mietminderung – Wie wird die Minderungsquote berechnet?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen

Mietminderung – Wie wird die Minderungsquote berechnet? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen

Die Auseinandersetzung um eine angemessene Mietminderungsquote führt häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Vermieter aufgrund fehlender Teilmietzahlungen eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht und eine Räumungsklage erhebt.

Gemäß der Rechtsprechung ist der Anhaltspunkt für die Berechnung der Mietminderung die Stärke der Beeinträchtigung des Gebrauchswertes der Mietsache. Diese ist beispielsweise bei einer Lärmbelästigung in Räumen wie dem Schlaf-, Wohn- oder Arbeitszimmer deutlich höher als bei Räumen wie der der Küche oder dem Bad (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/09). Außerdem kann die Mietminderung bei einer von Schimmel befallenen Wand in der Küche deutlich höher ausfallen als wenn eine Wand eines anderen Zimmer einer großen Wohnung betroffen wäre. Da im Gegensatz zu einem beliebigen Zimmer die Küche nicht unbenutzt bleiben kann, mindert eine von Schimmel befallene Küche die Wohnqualität weit mehr (Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10). Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Berlin. Es hob das Urteil des Amtsgerichts Neukölln auf, in dem die Minderungsquote nach dem prozentualen Anteil der Küche an der gesamten Wohnungsgröße berechnet wurde.

Unbeachtlich ist dabei laut eines Urteils des Berliner Kammergerichts vom 10.3.2011, Az. 8 U 187/10, auch wie oft der Mieter seine Küche nutzt, denn bei der Berechnung der Minderungsquote kommt es nicht auf die subjektive Beeinträchtigung des jeweiligen Mieters an.

Fachanwaltstipp Mieter:

Treten Fälle von Lärm, unangenehmen Gerüchen oder anderen Beeinträchtigungen auf, die von wechselnder Dauer sind, sollte man stets ein Protokoll führen. Darin sollten für jeden Raum die Uhrzeit, die Dauer sowie die konkrete Art der Beeinträchtigung genannt werden.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Werden Beeinträchtigungen zur Mietminderung geltend gemacht, sollte genau geprüft werden, auf welche Räume der Wohnung und in welcher Intensität sich diese erstrecken. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist beispielsweise bei einer Mietminderung wegen einer zu geringen Heizleistung äußerst fraglich, ob das Mietminderungsrecht dabei auch auf den Flur bzw. die Abstellkammer anzuwenden ist. Ähnliches gilt bei einer Sichtbeeinträchtigung vor Bad oder Flur. Daher sollte man auf übermäßig differenzierte Berechnungen der Mietminderung verzichten, denn ob dies von den Instanzgerichten getragen wird, ist äußerst fraglich.

25.6.2013

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 14 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert