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Lauschige Nächte im Auto

ARAG Experten über die rechtlichen Aspekte von Übernachtungen im Auto

Die einen tun’s, weil das letzte Bierchen doch eins zu viel war. Die anderen, weil ihnen nach einer langen Autofahrt die Augen fast zufallen. Wiederum andere finden es romantisch, eine Nacht im Auto zu verbringen. Aus welchem Grund auch immer – in Deutschland spricht kein Gesetz dagegen, im Auto zu übernachten. Doch die ARAG Experten sagen auch: Zur Wohnung darf das Fahrzeug nicht werden.

Wo man besser nicht übernachtet
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es durchaus erlaubt, im Auto zu übernachten. Aber man sollte darauf achten, wo man sein Fahrzeug abstellt. Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis der Eigentümer genauso tabu wie offizielle Halteverbote, die über die Straßenverkehrsordnung festgelegt sind. Auch in Baustellennähe sollte man besser von einer Nacht im Auto absehen.

Wie viele Nächte sind erlaubt?
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Übernachten im Auto. Theoretisch könnte man also wochenlang im Wagen schlafen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man keine Spuren hinterlassen darf. Wenn man also vorschriftsmäßig parkt, keinen Müll außerhalb des Fahrzeugs hinterlässt und den Parkplatz nicht zur Toilette macht, ist das verkehrsrechtlich unproblematisch. Dennoch raten die ARAG Experten davon ab, allzu lange am gleichen Ort zu parken und zu schlafen.

Die Sache mit dem Einwohnermeldeamt
Denn wer sich häuslich im Auto einrichtet – in Universitätsstädten mit wenig bezahlbarem Wohnraum keine Seltenheit – muss mit Ärger von ganz anderer Seite rechnen: Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, wird das Einwohnermeldeamt Ärger machen, wenn man keine Wohnung anmeldet. Und ein Fahrzeug wird als Wohnung nicht akzeptiert.

Betrunken im Auto schlafen
Wer ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die ARAG Experten hierbei zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und außerdem: Auf der Rückbank ist es ohnehin gemütlicher!

Winterliches Übernachten…
…ist im Fahrzeug vor allem eins: gefährlich! Wer im Winter eine oder mehrere Nächte im Auto schlafen muss oder möchte, sollte gut überlegen, welche Wärmequellen für das jeweilige Fahrzeug geeignet sind. In Campingfahrzeugen gibt es in der Regel zwar eine Gasheizung oder einen Gaskocher, mit dem man sich warmhalten kann. Allerdings raten die ARAG Experten davon ab, die Geräte über Nacht laufen zu lassen. Es droht ein Erstickungstod während des Schlafens. Auch die Autoheizung ist nicht ratsam, weil für ihren Betrieb der Motor laufen gelassen werden muss. Dadurch könnten Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen. Wer auf diese Variante setzt, sollte das Fenster unbedingt einen Spalt geöffnet lassen. Für einen ruhigen und vor allem gesunden Winterschlaf im Auto raten die ARAG Experten zu einer kuscheligen Decke.

Turteltauben im Auto
Wenn sich aus einem romantischen Abend im Auto mehr entwickelt, geben die ARAG Experten zu bedenken, dass Sex im Auto grundsätzlich zwar nicht verboten ist, doch nur, solange die Turteltauben es nicht darauf anlegen, entdeckt zu werden und sich niemand dadurch gestört fühlt. Kommt es zu einer Anzeige, drohen entweder ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro wegen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit oder sogar eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Übernachten im Camper erlaubt?
Im Gegensatz zu unseren campingverrückten holländischen Nachbarn, wo das Übernachten im Campingfahrzeug als „wildes Campen“ verboten ist, darf man in Deutschland auch in einem Wohnmobil oder im Wohnwagen eine Nacht am Straßenrand verbringen. Man sollte nur darauf achten, dass die ausgesuchte Stelle auch für Campingfahrzeuge erlaubt ist, und dass man weiterfährt, sobald man ausgeschlafen hat.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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ARAG Platz 1
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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