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Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Aktionswoche zur Impfung vom 13. bis 19. September +++
Um an möglichst vielen Orten möglichst unkomplizierte und schnelle Impfangebote ohne Anmeldung zu machen, startet am 13. September 2021 die bundesweite Aktionswoche #HierWirdGeimpft (https://www.zusammengegencorona.de/impfen/hier-wird-geimpft/). Ob beispielsweise im Sportverein, auf dem Wochenmarkt oder in der Apotheke: Zahlreiche kreative und unkonventionelle Vor-Ort-Impfaktionen sollen bisher ungeimpften Menschen eine spontane Entscheidung zum Piks ermöglichen. Sowohl deutschlandweite Impfangebote als auch hilfreiche Tipps zur Organisation einer eigenen Impfaktion können auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (https://www.zusammengegencorona.de/impfen/hier-wird-geimpft/) eingesehen und abgerufen werden.

+++ Zurück ins Büro +++
Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer – in diesem Fall ein Grafiker – gestattet, seine Tätigkeit im Home-Office auszuüben, kann seine Weisung ändern und die Rückkehr ins Büro anordnen, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen das Home-Office sprechen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht München in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden (Az.: 3 SaGa 13/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG München (https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/pressemitteilung_v._31.08.21_-_homeoffice-weisungsrecht.pdf).

+++ (Nicht mehr) veröffentlichtes Bild +++
Ein ursprünglich urheberrechtswidrig im Internet veröffentlichtes Bild ist nicht mehr öffentlich zugänglich, wenn es nur noch durch Eingabe der korrekten Adresse gefunden werden kann. ARAG Experten verweisen auf den Bundesgerichtshof, welcher entschied, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass dann nur noch Nutzer Zugriff haben, die die Fundstelle bereits vorher gespeichert oder sich notiert hatten. Die Schwelle eines Zugangs „recht vieler Personen“ werde dann nicht mehr erreicht (Az.: I ZR 119/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=121732&pos=0&anz=1).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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