Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Kündigung eines Mieters auch dann möglich, wenn Vermieter Mietsache für gewerbliche Zwecke nutzen möchte

Kündigung eines Mieters auch dann möglich, wenn Vermieter Mietsache für gewerbliche Zwecke nutzen möchte

Kündigung eines Mieters auch dann möglich, wenn Vermieter Mietsache für gewerbliche Zwecke nutzen möchte

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html Einem Vermieter soll es nun möglich sein, seinem Mieter auch dann zu kündigen, wenn er die Mietsache für gewerbliche Zwecke und nicht für den Eigenbedarf nutzen möchte.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 26.09.2012 (Az. VIII ZR 330/11), dass die Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter auch dann erfolgen kann, wenn die Mietwohnung von einem Familienangehörigen zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass der Vermieter seine Kündigung des Mietvertrags damit begründet hatte, dass seine Ehefrau die Absicht hegte, ihre Anwaltskanzlei in die gemietete Wohnung zu verlegen. Die Wohnung des Vermieters befand sich zudem auch in dem konkreten Wohnhaus. Der Mieter, welche die Kündigung nicht hinnehmen wollte, soll Härtegründe geltend gemacht haben und sich gegen die Kündigung gewehrt haben. Der BGH soll sich jedoch für die Wirksamkeit der Kündigung entschieden haben. Begründet haben die Richter ihre Entscheidung damit, dass die gesetzliche Regelung vorsehe, dass es dem Vermieter möglich sei, das Mietverhältnis bei berechtigtem Interesse an der Beendigung zu kündigen. Dies läge in dem vorliegenden Fall vor.

Dass der Vermieter mit seiner Familie in dem streitgegenständlichen Haus wohnte, spreche nur geradezu für das berechtigte Interesse des Vermieters. Das Interesse des Vermieters an der beruflichen Nutzung der Wohnung sei aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten als der gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken.

Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses muss oftmals berücksichtigt werden, ob es sich um ein Gewerberaum- oder Wohnraummietverhältnis handelt, da jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen eingreifen. Insbesondere besteht bei gewerblichen Mietverhältnissen weder ein besonderer Kündigungsschutz noch die sog. Sozialklausel, also das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Kündigung.

Abermals werden vor allem Gewerberaummietverhältnisse für lange Zeit begründet. Der Mieter steckt zudem regelmäßig hohe Summen in den Umbau und Erhalt der Mietsache. Gerade hier sollte also genau darauf geachtet werden, welche Bestimmungen der Mietvertrag enthält. Ein im gewerblichen Mietrecht erfahrener Rechtsanwalt kann einzelfallgezogen und genau überprüfen, welche Bedenken bestehen und ebenso bei der Erstellung eines Mietvertragsentwurfs helfen.

http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 12 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert