Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Baustart für Rettungswache in Brieselang: Öffentlich-private Partnerschaft stärkt kommunale Infrastruktur

Wissenschaft, Forschung, Technik
August 18, 2026

BITMi-Projekt „changeIT“ gestartet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 18, 2026

Wer bestimmt heute, wo der Platz einer Frau ist?

Umwelt, Energie
August 18, 2026

Rheingas bestätigt hohe Service- und Montagequalität im TÜV-Audit

Essen, Trinken
August 18, 2026

Bio-Wasseruhr: Deutscher Ökolandbau sichert trotz Dürre über 2,7 Milliarden Kubikmeter reines Grundwasser

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Kritisches Metall für westliche Lieferketten: Antimon-Chancen in Bosnien

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Teil 4: Degressive Abschreibung – Mehr Liquidität durch höhere Anfangsabschreibungen

Familie, Kinder, Zuhause
August 18, 2026

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen

Tourismus, Reisen
August 18, 2026

Reethaus am Meer vier Schlafzi zwei Bäder Gäste WC Sauna Wlan Waschm eingezäunt grosses Grundstück

Tourismus, Reisen
August 18, 2026

Deichhaus unberbaubarer Wasserblick bis 6 Personen

Immobilien
August 18, 2026

Baugrundstück am Meer erschlossen 423 m² Kaufpreis 99.000,00 €

Immobilien
August 18, 2026

Ärztehaus verkaufen: Ärztehaus zum Kauf gesucht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Arbeitsmedizinische Vorsorge digital und nachvollziehbar steuern

Auto, Verkehr
August 18, 2026

Wespe im Auto: Ruhe bewahren – und was im Schadenfall gilt

Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam

Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam

Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam

GRP Rainer

Viele der von Lebensversicherungen gebrauchten Vertragsklauseln hat der BGH nun bezüglich der Vergütungen für unwirksam erklärt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ausgezahlt.

Die für Verbraucher nachteiligen Klauseln zu der Berechnung von Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien wegen ungerechtfertigter Benachteiligung unwirksam. Bei einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer führte dies bislang dazu, dass die Kunden hohe finanzielle Einbußen trafen. Unter anderem hierauf soll der Versicherungssenat des BGH sein Urteil gestützt haben. Das Urteil soll sich sowohl auf bestehende, als auch auf neue Verträge auswirken, die Klauseln also umfänglich unwirksam sein.

Da nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht erhalten, dürfte das Urteil des Bundesgerichtshofs große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben. Als Geldanlage sind Lebensversicherungen weit verbreitet, entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein.

Durch das Urteil sind die beanstandeten Klauseln mit sofortiger Wirkung unwirksam. Den Lebensversicherungskunden steht somit im Falle vorzeitiger Vertragskündigung eventuell ein höherer Auszahlungsbetrag zu, als es von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilt wurde.

Es ist somit allen Lebensversicherungskunden zu empfehlen, durch einen erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen, ob auch ihr Vertrag von diesem Urteil begünstigt ist. Jedoch nicht nur bei der Kündigung, bereits beim Abschluss oder einer Änderung des Lebensversicherungsvertrages kann es zu Problemen in vielen Fallgestaltungen kommen. Bei allen versicherungsrechtlichen Fragen ist somit anzuraten, einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann Sie sowohl bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein. Er informiert Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert