Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
März 13, 2026

newgen medicals Kabelloser Rücken-Wärmegürtel mit Massagefunktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 13, 2026

HomeToGo listet sein hochwertiges Angebot an Ferienhäusern und -wohnungen auf KAYAK

Garten, Bauen, Wohnen
März 12, 2026

ConSer GmbH erneut für den Großen Preis des Mittelstandes nominiert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

Deutschland so blass? Roger König über Strukturverlust und Reformbedarf

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

Köster Holding kauft Traditionsunternehmen Wacker Bau

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

EcoVadis startet Peer-to-Peer-Community: Nachhaltigkeit in gemeinsamen Fortschritt umsetzen

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 12, 2026

Mehr als nur Service

Familie, Kinder, Zuhause
März 12, 2026

Gutes Hundefutter online kaufen bei Futter Shuttle

Immobilien
März 12, 2026

Neue Online-Tools für Immobilienbesitzer: Gebäude-Check, Sanierungs-Kalkulator und Rendite-Analyse jetzt online

Internet, Ecommerce
März 12, 2026

Vierfach-Erfolg für creativestyle beim Shop Usability Award: Die Shops von benuta und Bergzeit werden ausgezeichnet – creativestyle wird „Agentur des

Sport, Events
März 12, 2026

Flühr stellt neuen Ski-Weltrekord in Armenien auf

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

TV-Star David Suppes sucht Investoren für deutschlandweite Expansion

Umwelt, Energie
März 12, 2026

Nextpower stärkt eigene Vorreiterrolle im Klimaschutz durch SBTi-validierte Emissionsziele

Computer, Information, Telekommunikation
März 12, 2026

Controlware erhält abermals die „Great Place to Work“-Auszeichnungen „Beste Arbeitgeber ITK“ und „Beste Arbeitgeber in Hessen“

Haftung einer GmbH bei namensgleicher Einzelfirma

Haftung einer GmbH bei namensgleicher Einzelfirma

Haftung einer GmbH bei namensgleicher Einzelfirma

GRP Rainer

Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann nach einem Urteil des BGH eine Haftung einer namensgleichen GmbH in Betracht kommen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung bejaht. Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma kann somit auch eine unter gleichen Namen handelnde GmbH von der Haftung nicht ausgeschlossen sein.
§ 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in Fällen der Firmenfortführung. Zeigt sich für einen sich in diesem Verkehrskreise bewegenden Dritten eine Kontinuität der Firmen nach außen, so sei das neue Unternehmen für die Verbindlichkeiten der alten Firma haftbar zu machen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung eines objektiven Dritten. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und eine neue gegründet wird, diese aber unter Beibehaltung der alten Firmenbezeichnung im wesentlichen Kern mit der alten Firma identisch ist.
Diese Kriterien seien auch für die Beurteilung der Haftung der GmbH für die Verbindlichkeiten einer Einzelfirma heranzuziehen. Dabei sei der Zusatz der „GmbH“ außer Betracht zu lassen. Im vorliegenden Fall soll bei den Beteiligten der Eindruck entstanden sein, es handele sich um ein und dieselbe Firma. Bei Vorliegen dieser Gesichtspunkte hafte die neue Firma gem. § 25 I HGB für Verbindlichkeiten der alten Firma.

Kommt eine Anwendung des § 25 HGB nicht in Betracht, so soll eine Haftung trotzdem noch nicht ausgeschlossen sein, in diesem Fall käme eine Rechtsscheinhaftung in Betracht. Die Voraussetzungen hierfür seien denen des § 25 I HGB ähnlich: Die GmbH müsste die Ansprüche gegen sich gelten lassen, wenn sie den Eindruck erzeugt, mit der Einzelfirma zusammenzugehören. Die GmbH soll sich in diesem Fall auch nicht darauf berufen können, dass sie nicht richtige Beklagte sei. Entsteht also für einen beteiligten Dritten die Vorstellung, die GmbH sei entweder Rechtsnachfolger der Einzelfirma oder es handele sich bei beiden Firmen um eine Einheit, so sollen Ansprüche gegen die GmbH entstehen.

http://www.grprainer.com/GmbH.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert