Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

Maschinenbau
September 1, 2026

Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

„Zuhause im Wandel“: Mitmach-Projekt zu Klimaanpassung sucht Teilnehmende

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Neunte Auflage des AKTIONÄRSTAG begrüßt Börsianer wieder in Kulmbach

Allgemein
September 1, 2026

Relaunch: TECHTIMES startet B2B-Referenzmarketing für technische Unternehmen

Computer, Information, Telekommunikation
September 1, 2026

Schneller reagieren, sicherer handeln: Genetec zeigt unter anderem Security Center SaaS auf der Security Essen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Schluss mit dem Hardware-Wahn: Warum 50 % aller Digital-Signage-Installationen als störend empfunden werden

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Kritischer Rohstoff Titan: Rekord-Bohrungen übertreffen Erwartungen!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

CEO hält einen Vortrag auf dem „Hydrogen State of Industry Forum“

Tourismus, Reisen
September 1, 2026

Totgesagt, wieder gefragt: Das zweite Leben des Airbus A380

Geschlossene Investmentfonds: Widerrufsrecht der Anleger

Geschlossene Investmentfonds: Widerrufsrecht der Anleger

Geschlossene Investmentfonds: Widerrufsrecht der Anleger

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Nach den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) könnte Anlegern eines geschlossenen Investmentfonds möglicherweise ein Widerrufsrecht zustehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm soll entschieden haben, dass für Anleger eines geschlossenen Investmentfonds auch die Vorschriften über den Widerruf bei Haustürgeschäften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten, wenn sie die betreffende Anlage im Rahmen einer Haustürsituation gezeichnet haben. Dies folgt aus dem Urteil vom 23.01.2013(Az.: I-8 U 281/11). Selbst wenn es zu mehreren Beratungsgesprächen in der Wohnung des Anlegers gekommen sei, können diese Regelungen einschlägig sein.

In dem konkreten Fall soll sich die Klägerin im Jahr 2008 nach einigen Beratungsgesprächen in ihrer Wohnung dazu entschlossen haben, in einen offenen Investmentfonds zu investieren. Beratungs- bzw. Verkaufsgespräche in der eigenen Wohnung stellen nach den Vorschriften des BGB eine Haustürsituation dar. Das Oberlandesgericht legte nun fest, dass sogar bei wiederholten Gesprächen in der eigenen Wohnung eine der Haustürsituation regelmäßig anhaftende Überraschungssituation bestehe. Vorliegend sollen die Klägerin den Beitritt im Jahr 2008 widerrufen haben. Zu dem Zeitpunkt sollen bereits ca. 22.000 Euro eingezahlt worden sein.

Die Beklagte erwiderte, die Klägerin sei nicht im Rahmen eines Haustürgeschäfts beigetreten und wirksam belehrt worden. Somit sei ein Widerruf nicht möglich. Diese Ansicht teilte das OLG nicht: Die Klägerin sei Verbraucherin und es handele sich aufgrund des zusammenhängenden Inhalts der mehrmaligen Beratungen um eine einheitlich zu betrachtende Haustür- und Überraschungssituation. Weiter führt es aus, die Frist sei nicht abgelaufen, da die Klägerin keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hätte. Die Klägerin sei nicht darüber belehrt worden, dass sie im Falle eines Widerrufs nicht ihre Einlagesumme erstattet bekäme, sondern möglicherweise nur einen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben hätte.

Das Widerrufsrecht des BGB ist sehr vielschichtig und vielfach auch dort noch anwendbar, wo es auf den ersten Blick nicht für möglich erscheint. Maßgeblich ist die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht durch den Verkäufer. Somit sollten insbesondere Anleger geschlossener Fonds, die sich vom Vertrag lösen möchten, durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob sie ihren Beitritt möglicherweise noch widerrufen können, denn es könnte sein, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert