Categories: Allgemein

Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen

Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Franchiserecht.html Die Beurteilung, ob ein Franchisenehmer im Einzelfall als selbstständig oder als Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmerähnliche Person zu werten ist, soll weiterhin Probleme bereiten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Franchise ist mittlerweile nahezu überall anzutreffen. Hierbei soll der Franchisenehmer Waren oder Dienstleistungen des Franchisegebers vertreiben. Der Franchisenehmer führe aber ein eigenes, unabhängiges Unternehmen und trage darüber hinaus dessen wirtschaftliches Risiko. Allerdings darf er dieses Unternehmen wohl, gegen Entrichtung einer Gebühr, unter dem einheitlichen Marktauftritt des meist bekannten Franchisegebers führen. Der Franchisegeber soll in diesem Zusammenhang nicht nur den Außenauftritt des Franchisenehmers, sondern auch für dessen Marketingstrukturen verantwortlich sein.

Mitunter soll allerdings Uneinigkeit darüber bestehen, ob Franchisenehmer unter Umständen nicht doch im Einzelfall als Arbeitnehmer oder zumindest als arbeitnehmerähnliche Person zu werten sein können. Die Abgrenzung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat darüber hinaus enorme praktische Bedeutung. Denn ob ein Franchisenehmer als selbstständig oder als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist, kann möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach Ansicht des BGH komme es für die Qualifizierung unter anderem auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei Erbringung der Leistung an. Dabei sei wohl derjenige als unselbstständig zu qualifizieren, welcher hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeitdauer und Ort der Ausführung einem umfassenden Weisungsrecht unterliege (BGH, Beschluss v. 04.11.1998 – VIII ZB 12 – 98).

Allerdings ist eine Qualifizierung immer anhand des Einzelfalls zu bestimmen. Pauschale Aussagen lassen sich daher nur schwer treffen. Betroffenen ist indes zu raten, bei allen rechtlichen Fragestellungen einen im Franchiserecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Im Franchiserecht besteht die Schwierigkeit, dass es kein spezielles Gesetz zum Bereich „Franchise“ gibt. Dies liegt wohl daran, dass der Franchisevertrag ein Mischvertrag ist und Elemente verschiedener Vertragstypen umfasse. Dazu gehören wohl besonders Elemente des Kaufvertrages, des Darlehensvertrages und des Mietvertrages.

Ein im Franchiserecht tätiger Rechtsanwalt kann umfassend und einzelfallbezogene Fälle prüfen. Insbesondere kann er bei der Aufnahme von Franchise-Beziehungen, bei Schwierigkeiten innerhalb eines Franchisevertrages und dessen Beendigung behilflich sein. Zudem kann er bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Franchise-Beziehungen Hilfe leisten.

http://www.grprainer.com/Franchiserecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Das Buddy-Prinzip für verlässliche Teamstärke

Weltweit unübertroffen: Monika Herbstrith-Lappe und Manfred Lappe feiern ihren 3.333. gemeinsamen Tauchgang in Indonesien Bangka,…

9 Stunden ago

Deutschland am Roboter-Kipppunkt

Deutschland am Roboter-Kipppunkt - Eyroq Andreas KrenselWacht Deutschland endlich auf? Deutschland zwischen Präzision und Zögern…

13 Stunden ago

Nein sagen lernen: Intensivseminar bei St. Moritz

Ernst Crameri führt vom 28.–30. August 2026 in Zuoz bei St. Moritz ein Seminar zu…

15 Stunden ago

MedTech Unleashed 2026 kehrt nach Berlin zurück

Am 3. September diskutieren Praktiker von Siemens Healthineers, Philips und BIOTRONIK, warum starke Medizintechnik zu…

17 Stunden ago

Baucor erweitert Fertigungsnetzwerk in Europa und den USA

Ausbau der Produktion für medizinische Klingen, Industriemesser und kundenspezifische CNC-Werkzeuge. Die erweiterte transatlantische Fertigungsabdeckung verbessert…

20 Stunden ago

ChampKidz by Xenia Hügel für Bildungsarbeit ausgezeichnet

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung Xenia Hügel, Inhaberin ChampKidz (Bildquelle: Martin Stollberg)Am 20.…

1 Tag ago