Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen

Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen

Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Franchiserecht.html Die Beurteilung, ob ein Franchisenehmer im Einzelfall als selbstständig oder als Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmerähnliche Person zu werten ist, soll weiterhin Probleme bereiten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Franchise ist mittlerweile nahezu überall anzutreffen. Hierbei soll der Franchisenehmer Waren oder Dienstleistungen des Franchisegebers vertreiben. Der Franchisenehmer führe aber ein eigenes, unabhängiges Unternehmen und trage darüber hinaus dessen wirtschaftliches Risiko. Allerdings darf er dieses Unternehmen wohl, gegen Entrichtung einer Gebühr, unter dem einheitlichen Marktauftritt des meist bekannten Franchisegebers führen. Der Franchisegeber soll in diesem Zusammenhang nicht nur den Außenauftritt des Franchisenehmers, sondern auch für dessen Marketingstrukturen verantwortlich sein.

Mitunter soll allerdings Uneinigkeit darüber bestehen, ob Franchisenehmer unter Umständen nicht doch im Einzelfall als Arbeitnehmer oder zumindest als arbeitnehmerähnliche Person zu werten sein können. Die Abgrenzung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat darüber hinaus enorme praktische Bedeutung. Denn ob ein Franchisenehmer als selbstständig oder als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist, kann möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach Ansicht des BGH komme es für die Qualifizierung unter anderem auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei Erbringung der Leistung an. Dabei sei wohl derjenige als unselbstständig zu qualifizieren, welcher hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeitdauer und Ort der Ausführung einem umfassenden Weisungsrecht unterliege (BGH, Beschluss v. 04.11.1998 – VIII ZB 12 – 98).

Allerdings ist eine Qualifizierung immer anhand des Einzelfalls zu bestimmen. Pauschale Aussagen lassen sich daher nur schwer treffen. Betroffenen ist indes zu raten, bei allen rechtlichen Fragestellungen einen im Franchiserecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Im Franchiserecht besteht die Schwierigkeit, dass es kein spezielles Gesetz zum Bereich „Franchise“ gibt. Dies liegt wohl daran, dass der Franchisevertrag ein Mischvertrag ist und Elemente verschiedener Vertragstypen umfasse. Dazu gehören wohl besonders Elemente des Kaufvertrages, des Darlehensvertrages und des Mietvertrages.

Ein im Franchiserecht tätiger Rechtsanwalt kann umfassend und einzelfallbezogene Fälle prüfen. Insbesondere kann er bei der Aufnahme von Franchise-Beziehungen, bei Schwierigkeiten innerhalb eines Franchisevertrages und dessen Beendigung behilflich sein. Zudem kann er bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Franchise-Beziehungen Hilfe leisten.

http://www.grprainer.com/Franchiserecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 8 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert