Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 16, 2026

Rückblick auf den Controlware Security Day 2026: Digitale Souveränität und KI stellen Security-Strategien auf den Prüfstand

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 16, 2026

newgen medicals Smartes Oberarm-Blutdruckmessgerät OB-330

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 16, 2026

Hör endlich auf zu zweifeln, leg los

IT, NewMedia, Software
Oktober 15, 2026

Tenable nutzt OpenAI GPT Cyber-Modelle zur Erweiterung der automatisierten Sicherheitsprüfung in der CyberAgents Exchange

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

Fünf besondere Adressen für ungewöhnliche Nächte in Virginia

Immobilien
Oktober 15, 2026

Ronny Kazyska mit Gastbeitrag bei Finanzen100 über VW-Krise und Immobilienwerte

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 15, 2026

Bitlance Group vor europäischem Großauftrag: PayPay-Bezahlsysteme für rund 12.000 Carrefour-Filialen vorgesehen

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

Lakeview Cannobio erweitert sein Angebot in Cannobio!

Allgemein
Oktober 15, 2026

B2B-SEO im technischen Mittelstand: Was die Forrester-Befragung zur KI im Einkauf für Hersteller bedeutet

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 15, 2026

Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland

Immobilien
Oktober 15, 2026

Geschäftsführer von ALPHAUS Immobilienbewertung stärkt Gutachtenqualität durch Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Lehrkräfte als Vertrauenspersonen: Warum Zuhören so wichtig ist

Immobilien
Oktober 15, 2026

Warum ein Makler Erbengemeinschaften entlastet

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Wenn Kinder ausgeschlossen werden: Wie Erwachsene richtig reagieren können

Flunker-Ferien und schummelfrei

ARAG Experten warnen davor, eigenmächtig die Schulferien auszuweiten!

In der kommenden Woche startet als erstes Bundesland Nordrhein-Westfalen in die Sommerferien. Zu Beginn und Ende der Schulferien macht sich allerdings bundesweit ein Phänomen breit, das als „Flunker-Ferien“ oder „schummelfrei“ bekannt ist. Eltern verlängern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder, meistens um ein günstiges Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können oder um die Urlaubszeit der Eltern und Kinder besser unter einen Hut bringen zu können. Pünktlich zu Beginn der Sommerferien klären die ARAG Experten, welche Folgen das eigenmächtige Freinehmen haben kann.

Schulfrei gibt es nur aus wichtigen Gründen
Die besten Reiseschnäppchen, Sonderangebote zum Urlaub und die günstigsten Hotelzimmer haben oftmals einen großen Fehler: Sie fallen nicht in die Schulferienzeit. Um dennoch mit der Familie in den Urlaub fahren zu können, umgehen manche Eltern einfach die Ferienzeiten in den Bundesländern und lassen ihren Nachwuchs ein paar Tage vor oder eben nach Beginn der Schulferien „blaumachen“. Während eine Freistellung vom Unterricht in gravierenden Fällen, etwa dem Tod eines nahen Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, durchaus von der Schule genehmigt wird, gilt dies für eine einfache „Urlaubsverlängerung“ nicht. Mit mehreren Stichproben an deutschen Flughäfen hat die Polizei auf das Phänomen „Flunker-Ferien“ in der Vergangenheit aufmerksam gemacht.

Auch ehrliche Anfragen können zum Ziel führen
Wollen Eltern ihre Kinder also vom Unterricht befreien lassen, damit diese länger am Strand spielen können, müssen sie dies beantragen. Geht es um einen bis drei Tage, können meist die Klassenlehrer entscheiden. Würden die Kinder länger als drei Tage fehlen, muss die Schulleitung zustimmen. Wird dem Antrag der Eltern nicht stattgegeben, und die Kinder fehlen dennoch zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“, die in manchen Fällen sanktioniert wird.

Eine eigenmächtige Verlängerung der Schulferien kann teuer werden
Das Ordnungsamt kann in solchen Situationen Strafgelder verhängen, die zwischen 500 und 2.500 Euro schwanken können. Meist ist die Höhe des Ordnungsgeldes von den Bestimmungen des Bundeslands abhängig. Bevor diese höchste Form der Strafe verhängt wird, stehen allerdings zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten.

Download des Textes unter:http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert