Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Oktober 20, 2026

Zwei Abende, die in Erinnerung bleiben – Schleswig-Holstein Gourmet Festival zu Gast in der Namine Witt

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Schukat auf der electronica: Halle C6, Stand 550

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Pelnox erweitert das Angebot an Ag/AgCl-Leitpasten und Elektrodenfolien für medizinische Elektroden und Biosen

Allgemein
Oktober 20, 2026

Erste Messe mit kleinem Budget: RETIO veröffentlicht Checkliste für mobile Messestände

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Hör auf zu jammern und geh all in

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Lass dich niemals von deinem Plan abbringen

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Gemeinsam die Zukunft des Fachhandels gestalten

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Flexera baut Plattform für KI-Kostenmanagement aus und erweitert Ökosystem

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

KI-Infrastruktur-Monitoring: warum ein KI-Stack nur so stark ist wie die Infrastruktur darunter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 20, 2026

Von KI-Agenten bis zur intelligenten Produktion: AICon Industry Mannheim stellt Konferenzprogramm vor

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 20, 2026

Garage: Doppelt interessant für Einbrecher

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 20, 2026

Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 20, 2026

German Tech Holding prüft klare Trennung von bestehendem Vermögen und künftigem Life-Sciences-/BioTech-Geschäft in 2027

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 20, 2026

Tallence erreicht AWS Advanced Tier Services Partnerstatus

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat

R+V-Infocenter: Fahren üben auf Verkehrsübungsplätzen erlaubt

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat

Wiesbaden, 25. April 2024. Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit Erwachsenen Autofahren üben – ob auf der Straße oder auf einem Supermarktparkplatz. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf Verkehrsübungsplätzen oder privatem Gelände zu üben.

Gang einlegen, Kupplung kommen lassen, Gas geben: Viele Teenager können es kaum erwarten, endlich selbst Auto zu fahren. Allerdings ist es verboten, auf der Straße oder einem Feldweg für die Führerscheinprüfung zu üben. „Das gilt auch für private Parkplätze von Einkaufsmärkten, da diese in der Regel der Allgemeinheit offenstehen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Hohe Strafen möglich
Wenn Jugendliche das Verbot missachten, können sie mit Sozialstunden, hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe belegt werden. Zusätzlich kann der Gesetzgeber eine Sperrfrist verhängen, bis sie zur Führerscheinprüfung antreten dürfen – sogar für mehrere Jahre. Auch Fahrzeughalterinnen und -halter müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen, etwa mit einer Geldstrafe – unabhängig davon, ob sie daneben gesessen haben oder nicht. „Sie haben zugelassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, auch wenn es nur zu Übungszwecken war“, erklärt R+V-Experte Richter.

Noch kritischer wird die Situation bei einem Unfall. „Die Haftpflichtversicherung kommt zwar in der Regel für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Sie kann aber von den Jugendlichen und Versicherten einen Teil zurückfordern“, betont Richter. Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt. „Sie zahlt nicht, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und der Versicherungsnehmer das ermöglicht hat. Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Fahrzeugs bleiben auf dem eigenen Schaden sitzen.“

Grünes Licht auf Verkehrsübungsplätzen
Erlaubt ist die praktische Fahrübung auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dazu müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein. Die begleitende Person braucht einen gültigen Führerschein. Oft schreiben die Anbieter zudem vor, dass sie mindestens 21 Jahre alt sein und über Fahrpraxis verfügen muss.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Eltern sollten sich vor dem Besuch des Übungsplatzes erkundigen, ob eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder ob sie diese zusätzlich abschließen können. Dadurch vermeiden sie, dass sie bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft werden.
– Auch auf einem Privatgelände können Jugendliche fahren üben, wenn die Besitzerin oder der Besitzer damit einverstanden ist. Entscheidend ist, dass das Grundstück nicht allgemein zugänglich ist.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 47 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert