Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 6, 2026

Grünes Licht für Stammzellen. Von der ersten Transplantation bis hin zu Anwendungen in der pädiatrischen Neurologie

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 6, 2026

Abschied vom Zinssparen: Anlegertag Berlin rückt Vorsorgereform und die ganze Breite der Geldanlage in den Fokus

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 6, 2026

Wenn die Angst vor dem Zahnarzt krank macht

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 6, 2026

Mathe ist überall – man muss nur hinsehen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 6, 2026

Jede vierte Rechnung zur ETF-Rente lässt die Inflation weg

IT, NewMedia, Software
Oktober 6, 2026

Vom Erstgespräch zur passenden Nachfass-E-Mail: Flow360.io automatisiert Messenachbereitung DSGVO-konform mit KI

Umwelt, Energie
Oktober 6, 2026

Neue eprimo Kampagne mit Deniz Aytekin setzt auf Fairplay beim Strom

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 6, 2026

Rechtzeitig vorsorgen, sicher entscheiden: Das neue Magazin „Verbraucher60plus“ ist da

IT, NewMedia, Software
Oktober 6, 2026

Paessler erweitert einheitliches IT- und OT-Monitoring: PRTG Multi-Platform Probe im Siemens Industrial Edge Marketplace

Tourismus, Reisen
Oktober 6, 2026

Käse aus Apulien präsentiert sich in Deutschland

Maschinenbau
Oktober 6, 2026

60 Jahre SCHIWA: Mit Erfahrung und Innovation in die Zukunft

Elektro, Elektronik
Oktober 6, 2026

Intelligent Memory nimmt Sourceability als neuen globalen Distributor unter Vertrag

Immobilien
Oktober 6, 2026

Off Market Gewerbeimmobilien

Tourismus, Reisen
Oktober 6, 2026

MICE Boat Show feiert Premiere auf der Connect – und nimmt spontan Kurs auf Maastricht

Entscheidung zu Medienfonds VIP 4

Entscheidung zu Medienfonds VIP 4

Entscheidung zu Medienfonds VIP 4

GRP Rainer

Anleger des Medienfonds VIP 4 sollen gute Aussichten auf einen Schadensersatzanspruch mittels Klageweg haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein fehlerhafter Prospekt des Medienfonds „VIP 4“ soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadensersatz eröffnen. Bei dem Vertrieb des Medienfonds „VIP 4“ sollen einige Fehler aufgetreten sein. Betroffenen Anlegern könnten nun Ansprüche gegen Banken oder andere Vermittler zustehen.
Bei Medienfonds handelt es sich häufig um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage sollen neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien allerdings nicht erreicht worden. Erwartete Einspielergebnisse blieben oftmals hinter den Erwartungen zurück und auch die Realisierung der Steuervorteile erfolgte nicht wie geplant – im Gegenteil, die Anleger sehen sich nun teilweise sogar Steuernachforderungen durch das Finanzamt ausgesetzt.
Für geschädigte Anleger kann es daher durchaus lohnenswert sein, etwaige Ansprüche gegen ihre Fondsvermittler von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass sich der Fondsvermittler wegen Falschberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat und der Anleger sich so schadlos halten kann. So soll es auch im Fall des Medienfonds „VIP 4“ gewesen sein. Fehlerhafte Prospekte sollen bei dem Vertrieb dieses Medienfonds verwendet worden sein. Auch sollen Anleger oft nicht über ihre Stellung als Gesellschafter und die hiermit verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein. Weiterhin soll den Anlegern der Fonds als „Garantiefonds“ verkauft worden sein.
Tatsächlich sei davon jedoch nicht auszugehen. Das Risiko über den Verlust der Anlage sei somit nicht ausreichend dargestellt worden. Auch die Prognose bzgl. der zu erwartenden Gewinne sei utopisch und damit fehlerhaft gewesen. Somit sei bei der Entscheidung der Richter des Oberlandesgerichts München vom 30.12.2011 (Aktenzeichen: KAP 1/07) von einem Grundsatzurteil zugunsten einer Reihe von Anlegern des Medienfonds „VIP 4“ auszugehen.
Ein auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts versierter Anwalt bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung. Mit seiner Hilfe kann es gelingen, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen. Dazu überprüft ein Anwalt, ob Sie als Anleger im Zuge Ihrer Fondsbeteiligung falsch beraten wurden.
http://www.grprainer.com/VIP-Fonds-Medienfonds.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 44 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert