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Wachstum braucht die richtigen Voraussetzungen

Die Vermögensverwaltung im Lichte des Kapitalmarktrechts

Die Vermögensverwaltung im Lichte des Kapitalmarktrechts

Die Vermögensverwaltung im Lichte des Kapitalmarktrechts

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird fremdes Vermögen im Interesse des Vermögensinhabers verwaltet. Gerade Kreditinstitute bieten die Vermögensverwaltung als Dienstleistungsangebot an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur Privatpersonen sondern auch Institutionen können von einer Vermögensverwaltung Gebrauch machen, welche im Allgemeinen alle Vermögensgegenstände erfassen kann. Das bedeutet, dass neben Bargeld, Wertpapieren oder Gesellschaftsbeteiligungen auch Immobilien oder Kunstgegenstände als mögliche Gegenstände der Vermögensverwaltung in Frage kommen können. Grundsätzlich darf es sich nur nicht um eine einmalige Dienstleistung handeln, sie sollte auf einen längeren Zeitraum angelegt sein.

Es ist beachtlich, dass im Rahmen einer Vermögensverwaltung die Anlageentscheidungen bezüglich des zur Verwaltung „überlassenen“ Vermögens selbstständig durch den Vermögensverwalter erfolgen. Konkret bedeutet das, dass dieser keine Weisungen des betreffenden Vermögensinhabers einzuholen hat, er im Zweifelsfall also auch nicht weisungsgebunden ist. Nichtsdestotrotz ist eine vorherige Absprache in Einzelfällen möglich. Dennoch liegt es im Wesen des mit dem Kreditinstitut geschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages, dass der Vermögensverwalter wirksam selbstständig und weisungsunabhängig Entscheidungen über die Vermögensgegenstände trifft.

Im Regelfall werden Vermögensverwaltungen von Kreditinstituten durchgeführt, allerdings können auch Vermögensverwaltungsgesellschaften diesbezügliche Aufträge von Privatpersonen oder institutionellen Kunden annehmen. Bei den privaten Vermögensverwaltern gibt es auch solche, die sich auf bestimmte Vermögensarten spezialisiert haben.

Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages treffen sowohl den Kunden als auch den Vermögensverwalter zahlreiche Pflichten, aus denen sich durchaus auch Pflichtverletzungen ergeben können woraus dann unter Umständen auch möglicherweise Schadensersatzansprüche resultieren.

Betroffene sollten einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen. Dieser wird neben der Überprüfung des Vermögensverwaltungsvertrages umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen dem Betroffenen Ansprüche zustehen.

Um das Risiko der Verjährung zu vermeiden, sollten betroffene Kunden im Zweifel unverzüglich Rechtsrat bei einem versierten Rechtsanwalt einholen. Die Verjährung ist eine komplexe und vielschichtige Materie. Ein Rechtsanwalt kann die Verjährung umfassend prüfen und möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Gerade im Rahmen der Vermögensverwaltung ist der Beginn der Verjährungsfrist nicht einfach zu bestimmen.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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