ARAG Experten informieren über Wildcampen, Umweltzonen und Mautregeln
Im ursprünglichen Sinne meint „Camping“, ein Lager auf einem Feld zu errichten. Und natürlich gibt es nach wie vor Menschen, die ihr Zelt für die Nacht am liebsten dort aufschlagen, wo sie gerade sind. Längst im Trend ist aber auch das sogenannte Glamping (glamouröses Camping), bei dem man zwar das Freiheitsgefühl mitnimmt, aber eben auch luxuriösere Bedingungen in voll ausgestatteten Wohnmobilen, Caravanen oder bereitgestellten Camping-Unterkünften nutzt. Doch unabhängig von der Urlaubsform sollten Camper sich vor der Reise gut informieren und einige Regeln kennen. Welche das sind, erklären die ARAG Experten.
Wo übernachten in der Natur erlaubt ist Eine Nacht unter freiem Himmel hat ihren besonderen Reiz. Allerdings ist das sogenannte Wildcampen in Deutschland grundsätzlich untersagt. Zwar ist das Übernachten ohne Zelt in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise wenn Wanderer ungeplant im Freien bleiben müssen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Regelung nicht für bewusst geplante Übernachtungen gilt.
Zelte dürfen außerhalb von Campingplätzen oder privatem Gelände nicht aufgestellt werden, und auch das Übernachten im Wohnmobil in der freien Natur ist verboten. Je nach Bundesland drohen bei Verstößen Bußgelder, die insbesondere in Schutzgebieten hoch ausfallen können. Wer besonders naturnah übernachten möchte, kann auf Angebote wie Trekkingcamps oder ausgewiesene Naturlagerplätze ausweichen.
Vom Zelt bis zum Luxusmobil Im vergangenen Jahr wurden rund 44,7 Millionen Übernachtungen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3126/umfrage/anzahl-der-uebernachtungen-auf-deutschen-campingplaetzen/) auf deutschen Campingplätzen gezählt. Dabei hat sich das Angebot rund ums Camping deutlich erweitert. Neben klassischen Zeltplätzen stehen heute zahlreiche alternative Unterkünfte zur Verfügung, die Naturerlebnis und Komfort verbinden. Dazu zählen etwa Tiny Houses, Baumhäuser oder Safarizelte. Auch Wohnmobile sind zunehmend hochwertig ausgestattet und bieten teilweise Komfort auf Hotelniveau. Übrigens: Funktionieren die normalen 12 Volt Steckdosen in einem gemieteten Wohnmobil nicht, ist der Gebrauch der mobilen Ferienunterkunft eingeschränkt und die Miete kann unter Umständen gemindert werden. Im konkreten Fall erhielten die Mieter eine Erstattung von zwanzig Prozent (Amtsgericht München, Az.: 233 C 16119/24).
Die steigenden Zulassungszahlen von Wohnmobilen zeigen, wie etabliert Camping inzwischen ist: Seit 2008 steigt die Anzahl (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152231/umfrage/anzahl-der-wohnmobile-in-deutschland/) kontinuierlich und kratzt in Deutschland seit 2025 an der Millionenmarke. Diese Entwicklung spricht eine breite Zielgruppe an, darunter auch viele ältere Reisende: Im Jahr 2025 waren knapp zwölf Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/748314/umfrage/camping-urlauber-in-deutschland-nach-alter/) der Camping-Urlauber zwischen 60 und 69 Jahren alt, gut sechs Prozent waren sogar über 70.
Unabhängig von der gewählten Unterkunft raten die ARAG Experten Reisenden, vorab zu prüfen, welche Ausstattung vor Ort vorhanden ist und was selbst mitgebracht werden muss, etwa Stromadapter, Wasseranschlüsse oder Kochmöglichkeiten.
Gasbetriebene Kühlschränke während der Fahrt erlaubt? Viele Wohnmobile verfügen über einen sogenannten Absorber-Kühlschrank, der mit Gas, Strom oder über die Fahrzeugbatterie betrieben werden kann. Die ARAG Experten raten, vor Fahrtantritt einen Blick in die Betriebsanleitung zu werfen. Denn ob der Kühlschrank während der Fahrt mit Gas betrieben werden darf, hängt unter anderem vom Fahrzeug und der Gasanlage ab. Bei älteren Wohnmobilen sollte das Gas während der Fahrt grundsätzlich abgeschaltet bleiben. Neuere Fahrzeuge sind häufig mit einer sogenannten Crash-Sensor-Anlage oder einer Schlauchbruchsicherung ausgestattet. Diese Sicherheitseinrichtungen unterbrechen die Gaszufuhr bei einem Unfall und erlauben den Gasbetrieb während der Fahrt. Unabhängig davon gilt: In Tunneln, auf Autofähren sowie an Tankstellen muss die Gasversorgung grundsätzlich ausgeschaltet sein. Wer unsicher ist, ob das eigene Wohnmobil die technischen Voraussetzungen erfüllt, sollte den Kühlschrank während der Fahrt besser über die 12-Volt-Versorgung oder, sofern vorhanden, den Batteriebetrieb nutzen.
Umweltzonen im Blick behalten Mit dem Wohnmobil unterwegs zu sein, bedeutet Unabhängigkeit, bringt aber auch Verpflichtungen mit sich. Viele Fahrzeuge sind dieselbetrieben und unterliegen daher Umweltauflagen. In Deutschland ist in Umweltzonen in der Regel eine grüne Plakette erforderlich, meist auf Grundlage der Euro-4-Norm.
Allerdings verschärfen einige Städte ihre Vorgaben und beschränken auch Fahrzeuge mit besseren Abgasstandards. So gibt es laut ARAG Experten zum Beispiel in Stuttgart und Hamburg sogar für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-5 Einschränkungen im Stadtverkehr. Deutlich genauer muss man auch im europäischen Ausland hinschauen: So dürfen beispielsweise in Paris, Amsterdam, Kopenhagen oder Antwerpen keine dieselbetriebenen Wohnmobile bis einschließlich Euro 4 mehr fahren. In Norditalien gelten für die Lombardei oder den Piemont sogar Euro 5-Verbote. Mit der geplanten Einführung der Euro 7-Abgasnorm (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401257) ab Ende 2026 ist zudem absehbar, dass Umweltstandards weiter angehoben werden.
Mautregelungen vor der Reise prüfen Auch die Nutzung von Straßen ist in vielen Ländern gebührenpflichtig. Häufig erfolgt der Nachweis über Vignetten oder digitale Systeme. Da sich die Regelungen regelmäßig ändern, raten die ARAG Experten, sich direkt vor Reiseantritt über aktuelle Änderungen zu informieren. So endet beispielsweise in Österreich die Zeit der Klebevignette Ende 2026. Ab dann wird es nur noch die digitale Variante geben. Bulgarien führte bereits im Februar eine Tagesvignette ein, von der insbesondere Kurzurlauber und Transitreisende profitieren. Ungarn bietet nun auch regionale Jahresvignetten an, die sich insbesondere für Vielfahrer lohnen. Und Slowenien setzt die Maut für bestimmte Schnellstraßen vorübergehend aus.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de