Neuigkeiten Timeline

Immobilien
January 22, 2025

PR-Agentur PR4YOU: PR-Agentur für Bauträger, Projektentwickler und Bauunternehmen

Allgemein
January 22, 2025

ProPerforma präsentiert neuen Webauftritt: Modern, nutzerfreundlich und leistungsstark

Maschinenbau
January 22, 2025

Nachhaltig, individuell, verlässlich: Logistik-Kennzeichnung von REA

Freizeit, Buntes, Vermischtes
January 22, 2025

Startup DoggyLove überrascht mit pflanzlichen Hundesnacks

Garten, Bauen, Wohnen
January 22, 2025

Do it yourself Badreiniger

Logistik, Transport
January 22, 2025

LPR – La Palette Rouge und Euro Pool Systems auf der FRUIT LOGISTICA 2025

Medien, Kommunikation
January 22, 2025

Ballermann Radio – Deutschlands erste Wahl

Medizin, Gesundheit, Wellness
January 22, 2025

Melkroboter (Automatisiertes Melken) – Fluch oder Segen für Milchviehbestände und Tierärzte?

Medizin, Gesundheit, Wellness
January 22, 2025

DocAnonym.com – Die neue Plattform bringt Ärztinnen und Ärzte mit Krankenhäusern MVZ und Praxen zusammen.

Bildung, Karriere, Schulungen
January 22, 2025

Warum eine Berufsausbildung dein Ticket in die Zukunft ist

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
January 22, 2025

Story & Frame: Persönliche Portraits in Wort und Bild

Medizin, Gesundheit, Wellness
January 22, 2025

DrAnsay Bewertungen: Einblick in Kundenerfahrungen und Möglichkeiten zur Verbesserung

Auto, Verkehr
January 22, 2025

Erstes trafficpilot Display in Solingen in Betrieb

Umwelt, Energie
January 22, 2025

TransnetBW erfüllt mit StromPBG-Portal gesetzliche Meldepflichten

Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bevorzugung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in steuerlicher Hinsicht gegen das Grundgesetz verstoßen könne.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege. Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, eine nachträgliche Privilegierung gelten.

Dem Gesetzgeber wurde durch den Bundesgerichtshof bis zum 31.12.2012 Gelegenheit eingeräumt, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, damit die unterschiedliche Behandlung bis 2010 beseitigt wird.

Eingetragene Lebenspartner profitierten bisher nicht von den steuerlichen Vorteilen durch das sogenannte “Ehegattensplitting”. Durch das jeweilige Zusammenrechnen und anschließende halbieren des Einkommens der Ehegatten konnten diese vielfach Vorteile bei ihrer Einkommensteuer erlangen.

Schon seit Längerem herrscht in der Politik Diskussion über die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten auch in steuerlicher Hinsicht. Ein häufiges Thema ist hierbei, dass gleichgeschlechtliche Paare die steuerlichen Vorzüge durch das Ehegattensplitting eben nicht nutzen können.

Durch die Entscheidung der Verfassungsrichter soll die Bundesregierung nun weitere Anreize erhalten, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen. Darüber hinaus erscheint es sogar möglich, dass das Verfassungsgericht bereits zeitnah die Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt.

Neben der rechtlichen Beratung hinsichtlich der Einkommensteuer berät Sie ein Rechtsanwalt auch in den wichtigen Themengebieten wie Bilanzrecht, Umsatzsteuerrecht, Unternehmenssteuerrecht sowie bei der Immobilienbesteuerung. Ein im Steuerrecht versierter Rechtsanwalt beobachtet die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und kann seine Mandanten entsprechend beraten.

Im Übrigen bietet er die Erstellung von Steuermodellen und die Betreuung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen an. Sollte es erforderlich sein, kann ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt Ihnen bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder bei gerichtlicher Beratung vor den Finanzgerichten Unterstützung leisten.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 12 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *