Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Herbstwandern in Öfingen vom Rückzugsort Haus Mohnblume

Immobilien
August 31, 2026

Die perfekte Immobilienpräsentation: Ein umfassender Leitfaden für Schleswig-Holstein

Umwelt, Energie
August 31, 2026

GS Yuasa präsentiert SalesIQ auf der Automechanika Frankfurt 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

DENIOS macht den Sicherheitsschrank smart und intelligent

Garten, Bauen, Wohnen
August 31, 2026

Split-Klimaanlage kaufen: RheinCool führt über 3.000 Geräte von Daikin, Mitsubishi und Bosch

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Felix Blume wird offizieller Schirmherr von Sounds of Hope International

Maschinenbau
August 31, 2026

Clypp sichert Industriewissen mit neuem KI-Editor

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

Personalentwicklung / Training und KRINNER-Skala ©

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Die Berechnung des Pflichtteils eines Erben gestaltet sich als schwierig, wenn der Erblasser nur Miteigentümer einer Immobilie war. Mit dieser Frage beschäftigte sich auch der BGH.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das deutsche Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)sieht vor, dass der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Die Berechnung des Pflichtteils kann aber problematisch werden, wenn der Erblasser Miteigentum an einer Immobilie hinterlässt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte mit Urteil vom 13. Mai 2015 fest, dass der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts entspricht. Das gilt dann, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist (IV ZR 138/14).

Im konkreten Fall hatte die Erblasserin eine Tochter. Nach der Scheidung ihrer Ehe lebte sie mit ihrem neuen Partner zusammen. Gemeinsam erwarben sie ein Reihenhaus als Miteigentümer je zur Hälfte, das sie bewohnten. Die Frau errichtete ein Testament, in dem sie ihren Lebenspartner zum Alleinerben einsetzte. Nachdem die Frau verstorben war, machte die Tochter ihren Pflichtteil geltend. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Verkehrswert der Immobilie sprach das Landgericht ihr einen Pflichtteil in Höhe von rund 11.000 Euro zu. Der Alleinerbe legte Revision ein und verlangte, dass die Klage abgewiesen werde.

Er argumentierte, dass der Miteigentumsanteil nur schwer zu verkaufen und deshalb mit einem deutlichen Abschlag anzusetzen sei. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshof entschied jedoch anders. Der Wert der Miteigentumshälfte an der Immobilie entspreche dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist. Dann sei die Verwertung des Miteigentums problemlos möglich, so dass ein Abschlag nicht gerechtfertigt sei. Daher habe der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch auf die Hälfte des Werts seines gesetzlichen Erbteils. Eine bestimmte Methode zur Bestimmung des Nachlasswertes sei nicht vorgeschrieben, so der Senat.

Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte helfen bei Fragen rund um Erbschaftsfälle weiter.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert