Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Baustart für Rettungswache in Brieselang: Öffentlich-private Partnerschaft stärkt kommunale Infrastruktur

Wissenschaft, Forschung, Technik
August 18, 2026

BITMi-Projekt „changeIT“ gestartet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 18, 2026

Wer bestimmt heute, wo der Platz einer Frau ist?

Umwelt, Energie
August 18, 2026

Rheingas bestätigt hohe Service- und Montagequalität im TÜV-Audit

Essen, Trinken
August 18, 2026

Bio-Wasseruhr: Deutscher Ökolandbau sichert trotz Dürre über 2,7 Milliarden Kubikmeter reines Grundwasser

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Kritisches Metall für westliche Lieferketten: Antimon-Chancen in Bosnien

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Teil 4: Degressive Abschreibung – Mehr Liquidität durch höhere Anfangsabschreibungen

Familie, Kinder, Zuhause
August 18, 2026

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen

Tourismus, Reisen
August 18, 2026

Reethaus am Meer vier Schlafzi zwei Bäder Gäste WC Sauna Wlan Waschm eingezäunt grosses Grundstück

Tourismus, Reisen
August 18, 2026

Deichhaus unberbaubarer Wasserblick bis 6 Personen

Immobilien
August 18, 2026

Baugrundstück am Meer erschlossen 423 m² Kaufpreis 99.000,00 €

Immobilien
August 18, 2026

Ärztehaus verkaufen: Ärztehaus zum Kauf gesucht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 18, 2026

Arbeitsmedizinische Vorsorge digital und nachvollziehbar steuern

Auto, Verkehr
August 18, 2026

Wespe im Auto: Ruhe bewahren – und was im Schadenfall gilt

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

GRP Rainer

Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln in Lebensversicherungen bezüglich der Vergütung der Versicherer nun für unwirksam erklärt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt.

Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien dementsprechend unwirksam, urteilte das Gericht. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, wenn sie ihre Verträge nicht erfüllten. Darin erblickte der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs jetzt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Die Klauseln sind nach der Auffassung des Gerichts bei bestehenden und neuen Verträgen gleichermaßen unwirksam.

Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Nur einige wenige Kunden erhalten den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrecht, daher hat das Urteil des BGH enorme Bedeutung.

Die verbraucherfeindlichen Versicherungsklauseln seien ab sofort unwirksam. Durch das Urteil der Karlsruher Richter dürfen die Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der entsprechenden Versicherungsverträge nun nicht mehr länger mit geringen Beträgen abspeisen.

Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Lebensversicherungskunden sollten überprüfen lassen, ob auch ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob sie davon profitieren können. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann Sie bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen beraten. Er informiert Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert