Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
März 12, 2026

Nextpower stärkt eigene Vorreiterrolle im Klimaschutz durch SBTi-validierte Emissionsziele

Computer, Information, Telekommunikation
März 12, 2026

Controlware erhält abermals die „Great Place to Work“-Auszeichnungen „Beste Arbeitgeber ITK“ und „Beste Arbeitgeber in Hessen“

Computer, Information, Telekommunikation
März 12, 2026

Novos One: unabhängig, flexibel und zukunftssicher

Computer, Information, Telekommunikation
März 12, 2026

Zweite Förderphase des BITMi-Projekts gestartet

Auto, Verkehr
März 12, 2026

Mit Autogas tanken für die Hälfte

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 12, 2026

Vier Pfoten erleben eine Tragödie

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

EU beendet Zollbefreiung für Kleinsendungen und sorgt für strukturelle Folgen für E-Commerce und Lieferketten

Immobilien
März 12, 2026

W-Serv GmbH und Immo-Tec GmbH werden Teil von Officium

Sport, Events
März 12, 2026

Was erlauben Fußball? Insider-Roman „Tore des Lebens“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

Golf House und CONSUL Weltreisen starten Kooperation zum Saisonstart 2026 – Exklusives Gewinnspiel für Golfer

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 12, 2026

Zentek & Schlaadt beschließen Zusammenarbeit

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 12, 2026

Osterspaß im Kiez: Die Schönhauser Allee Arcaden laden zum Basteln, Raten und Naschen ein

IT, NewMedia, Software
März 12, 2026

Jacques‘ Wein-Depot setzt für Warenversorgung auf Slim4

Handel, Dienstleistungen
März 12, 2026

Reviuxx startet in Europa: Mehr Bewertungen, mehr Umsatz

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

GRP Rainer

Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln in Lebensversicherungen bezüglich der Vergütung der Versicherer nun für unwirksam erklärt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt.

Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien dementsprechend unwirksam, urteilte das Gericht. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, wenn sie ihre Verträge nicht erfüllten. Darin erblickte der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs jetzt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Die Klauseln sind nach der Auffassung des Gerichts bei bestehenden und neuen Verträgen gleichermaßen unwirksam.

Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Nur einige wenige Kunden erhalten den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrecht, daher hat das Urteil des BGH enorme Bedeutung.

Die verbraucherfeindlichen Versicherungsklauseln seien ab sofort unwirksam. Durch das Urteil der Karlsruher Richter dürfen die Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der entsprechenden Versicherungsverträge nun nicht mehr länger mit geringen Beträgen abspeisen.

Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Lebensversicherungskunden sollten überprüfen lassen, ob auch ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob sie davon profitieren können. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann Sie bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen beraten. Er informiert Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert