Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz greifen: Hakan Ersu startet EU AI Act Beratungsstelle für Unternehmen

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Psychische Krise im Ausland: Was tun bei Angst, Panik oder Überforderung?

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Sumo Show Tokyo bietet in Sunamachi Ginza ein interaktives Sumo-Erlebnis samt Duellmit einem Sumo-Ringer

Maschinenbau
August 3, 2026

Software-Update für mehr Intelligenz, Flexibilität und Kontinuität in der Blechbearbeitung

Sport, Events
August 3, 2026

10 Jahre Xperience Festival – Yoga, Musik und Consciousness in Bad Meinberg

Allgemein
August 3, 2026

„Elbwald retten“: Ein Hamburger Verein zeigt, wie erfolgreiches Campaigning funktioniert

Umwelt, Energie
August 3, 2026

Neuer eprimo Fairpreis bietet Folgeangebote auf Neukundenniveau

Immobilien
August 3, 2026

Drei besondere Immobilien zwischen Nordsee und Ostsee

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Coolcation im Montafon – Familienzeit, Bergfrische und Sommerglück

Garten, Bauen, Wohnen
August 3, 2026

Tarkett iD Designböden: Ein Design, viele Möglichkeiten

Medien, Kommunikation
August 3, 2026

Warum der Fisch in den Ferien besser schmeckt

IT, NewMedia, Software
August 3, 2026

Auf zu neuen Ufern mit Asseco: Avalara-Partnerschaft legt Basis für weltweite Geschäftsaktivitäten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Strategische Partnerschaft für datenbasierte HR-Exzellenz: PMCI und DexterBee bündeln ihre Kräfte

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Solutiance AG: H1 mit Anstieg bei Auftragseingang und Neukunden – 1,9 MEUR Fördergelder genehmigt

BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden

BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden

BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Der Bundesgerichthof bejahte in jüngster Vergangenheit die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 – II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.

Zweck der GbR war die Errichtung von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten zur Finanzierung Darlehen aufgenommen und in dem der finanzierenden Bank vorliegenden Gesellschaftsvertrag war vorgesehen, dass die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und quotal, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, haften sollten. Die Bank kündigte die Darlehen wegen Zahlungseinstellung und das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GbR wurde eröffnet. Der Insolvenzverwalter nahm sodann die Gesellschafter auf Zahlung des von der Bank errechneten Anteils an der Darlehensrestschuld in Anspruch.

Der BGH bejahte eine Haftung der Anleger bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die grundsätzlich unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten Gesellschaftsvertrag auf die quotale Haftung begrenzt sei. Ohne Belang sei es dabei, dass der Darlehensvertrag bereits vor Eintritt der Gesellschafter geschlossen worden sei, da sich die Haftung auch auf die beim Eintritt bereits bestehenden Gesellschaftsschulden erstrecke. Zudem solle sich die Haftung auch nicht durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse verringern: Die Haftung bemesse sich nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten.

Schutzlos gestellt sind Anleger jedoch nicht unbedingt, wenn sie erfahren, dass ihr Fonds in Schwierigkeiten gerät. So können sie in vielen Fällen Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder aufgrund einer Falschberatung geltend machen, wenn sie nicht ausreichend über die Risiken ihrer Beteiligung und über ihre Haftung aufgeklärt worden sind.

Als betroffener Anleger sollten Sie sich daher von einem im Kapitalmarktrecht erfahrenen und kompetenten Anwalt beraten lassen, der Sie möglicherweise vor dem Verlust Ihres Kapitals bewahren kann und prüfen kann, ob für Sie Abwehrmaßnahmen in Frage kommen, wenn man Sie zu Rückzahlungen auffordert.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert