Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
Oktober 10, 2024

Wärmewende: Heinz Werner Hölscher über die Chancen und Herausforderungen

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 9, 2024

ASSISTENZARZT IM MASSREGELVOLLZUG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2024

NinjaOne ernennt Joel Carusone zum SVP of Data and AI und stellt NinjaOne AI für Patch-Management vor

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2024

Tier 2 Beratung: Der unsichtbare Held im IT-Support

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2024

COSCOM – Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit für agile Wertschöpfungsprozesse!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2024

Bulle und Bär im Visier – Das Webinar der Superlative startet wieder

Tourismus, Reisen
Oktober 9, 2024

Mit SeaTrek Korallen retten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2024

MOOG auf FOCUS-Liste der bedeutendsten deutschen Wirtschaftskanzleien

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 9, 2024

Bundesarbeitsgericht – Körperreinigungszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2024

Steuervorteile mit Photovoltaik: Investitionsabzugsbetrag

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2024

dc pretorian – Die Cyber-Security-Ressource-Plattform

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 9, 2024

Legal Tech Report: Kanzleien wollen in Prozess-Automatisierung investieren

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2024

agilimo Consulting erhält den Rising Star Award von SOTI

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 9, 2024

Deutschland bekräftigt die Bedeutung der strategischen Partnerschaft zwischen Marokko und der EU

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß

GRP Rainer

Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.09.2012 festgestellt, dass die Kosten einer Tagesmutter nicht steuerlich geltend gemacht werden können, wenn ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil schwanger ist. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 EUR verfassungsgemäß sein. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden könne. Sollten hingegen während der Schwangerschaft gesundheitliche Komplikationen auftreten, sei der Krankheitsbegriff regelmäßig erfüllt.
In seiner Urteilsbegründung beschäftigt sich der BFH zu Beginn mit der Rechtslage im Jahre 2011. Damit Kinderbetreuungskosten im Jahr 2011 steuerlich berücksichtigt werden konnten, müssten bei den Eltern besondere persönliche Voraussetzungen vorgelegen haben. Dies soll zum Beispiel der Fall gewesen sein, wenn beide Elternteile erwerbstätig oder sich in der Ausbildung befanden. Als weiterer Umstand soll jedoch auch eine Erkrankung anerkannt worden sein. Diese hätte jedoch mindestens drei Monate bestehen müssen (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EGStG a.F.).
Der BFH entschied nun, dass eine Schwangerschaft nur dann eine Krankheit darstelle, wenn länger als drei Monate andauernde gesundheitliche Komplikationen auftreten.
Ab dem Jahre 2012 sollen die vorgenannten besonderen persönlichen Voraussetzungen wegfallen. Dann sollten Kinderbetreuungskosten abgezogen werden können, ohne dass persönliche Abzugsvoraussetzungen der Eltern vorliegen müssen.
Das Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel und kann von einem Laien kaum durchdrungen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich nicht davor scheuen, einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt berät und unterstützt Unternehmen, handwerkliche Betriebe, Freiberufler und Privatpersonen in juristischen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, insbesondere bietet er Expertise bei Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen, Finanzierungsfragen und Transaktionen an.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 6 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert