Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Bei Insolvenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann eine persönliche Haftung der Gesellschafter bestehen

Bei Insolvenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann eine persönliche Haftung der Gesellschafter bestehen

Bei Insolvenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann eine persönliche Haftung der Gesellschafter bestehen

GRP Rainer

Die Prozessführungsbefugnis für die Geltendmachung von Forderungen gegen die Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens liege allein bei dem Insolvenzverwalter, so der BGH.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger die persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken.

Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eingefordert werden. Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ihrer Insolvenzeröffnung gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem gegenüber nicht persönlich für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften, unzulässig ist.

Darüber hinaus erlangt der Insolvenzverwalter durch das Gesetz die treuhänderische Befugnis über das Vermögen der Gesellschaft. Er ist ebenso dazu ermächtigt, die Forderungen der Gläubiger der Gesellschaft gegen die Gesellschafter geltend zu machen.

Demnach ist die Klage eines Gesellschaftsgläubigers gegen einen Gesellschafter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig. Die Gesellschaftsgläubiger sollen demgegenüber für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Befugnis für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen die Gesellschafter der GbR verlieren.

Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass wenn sich hierauf nun ein Gesellschafter mit einer die Haftung leugnenden Feststellungsklage zur Wehr setzt, auch diese Klage nicht zulässig sei, da die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters sowohl Aktiv- als auch Passivprozesse umfasst.
Über die Risiken und Chancen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -selbstverständlich auch in der Insolvenz- kann Sie ein auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts erfahrener Rechtsanwalt aufklären.

Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt hilft Ihnen außerdem bei der Gründung einer GbR, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie bei der Auflösung der Gesellschaft.

Er berät Sie kompetent und umfassend, damit Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die eine GbR bietet, zu Ihrem Vorteil nutzen können.

http://www.grprainer.com/BGB-Gesellschaft-GbR.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert