Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 3, 2026

Discounter Immobilien Makler

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten

BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten

BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Außertariflich Angestellte sollen sich auch ohne explizite Vereinbarung an betriebsübliche Arbeitszeiten halten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass wenn in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt sei, die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gelte.

In dem konkreten Fall war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag weise lediglich eine Formulierung auf, welche beinhalte, dass die Klägerin auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig werden müsse. Der Vertrag enthalte keine weiteren Arbeitszeitregelungen. Nach Angaben der Beklagten seien durch die Klägerin über 700 Überstunden zu verzeichnen gewesen. Die Beklagte soll die Klägerin erfolglos dazu aufgefordert haben, die betriebsüblichen Wochenarbeitszeit von 38 Stunden, d.h. täglich von mindestens 7,6 Arbeitsstunden einzuhalten.

Daraufhin soll die Beklagte der Klägerin die Gehälter gekürzt haben. Die Klägerin macht mit der Klage geltend, ihr obliege vertraglich keine Verpflichtung zur Ableistung der Wochenarbeitszeit von 38 Stunden. Ferner sei sie vertraglich nicht dazu verpflichtet, an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten im Betrieb zu sein. Die Erfüllung ihrer Arbeitspflicht bestünde ohne Berücksichtigung der zeitlichen Erfassung in der Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben. Aus diesem Grund habe die Beklagte ihr auch nach wie vor das volle Gehalt zu zahlen, losgelöst von der zeitlichen Erfassung der erbrachten Arbeitszeit.

Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes wies die Klage ab.

Als Maßgabe der tatsächlich zu erbringenden Arbeit setze der Arbeitsvertrag der Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit, vorliegend 38 Arbeitswochenstunden, voraus. Diese Arbeitsleistungen seien von der Klägerin im konkreten Fall nicht eingehalten worden. Demnach sei die Beklagte vertraglich nicht dazu verpflichtet, Vergütungen für Zeiten zu leisten, in welchen die Klägerin tatsächlich nicht gearbeitet hat.

Im Arbeitsrecht können sich durch fehlende Regelungen bezüglich der im Arbeitsvertrag nicht enthaltenen Arbeitszeiten Probleme ergeben. Die Frage, ob auch außertarifliche Angestellte an betriebsähnliche Arbeitszeiten gebunden sind, kann unter Umständen Schwierigkeiten bereiten. Bei Arbeitsverträgen sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer deshalb auf die dort normierten Regelungen über die Arbeitszeiten achten, um solche Fragen von vorne herein zu vermeiden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 6 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert