Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten

BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten

BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Außertariflich Angestellte sollen sich auch ohne explizite Vereinbarung an betriebsübliche Arbeitszeiten halten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass wenn in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt sei, die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gelte.

In dem konkreten Fall war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag weise lediglich eine Formulierung auf, welche beinhalte, dass die Klägerin auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig werden müsse. Der Vertrag enthalte keine weiteren Arbeitszeitregelungen. Nach Angaben der Beklagten seien durch die Klägerin über 700 Überstunden zu verzeichnen gewesen. Die Beklagte soll die Klägerin erfolglos dazu aufgefordert haben, die betriebsüblichen Wochenarbeitszeit von 38 Stunden, d.h. täglich von mindestens 7,6 Arbeitsstunden einzuhalten.

Daraufhin soll die Beklagte der Klägerin die Gehälter gekürzt haben. Die Klägerin macht mit der Klage geltend, ihr obliege vertraglich keine Verpflichtung zur Ableistung der Wochenarbeitszeit von 38 Stunden. Ferner sei sie vertraglich nicht dazu verpflichtet, an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten im Betrieb zu sein. Die Erfüllung ihrer Arbeitspflicht bestünde ohne Berücksichtigung der zeitlichen Erfassung in der Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben. Aus diesem Grund habe die Beklagte ihr auch nach wie vor das volle Gehalt zu zahlen, losgelöst von der zeitlichen Erfassung der erbrachten Arbeitszeit.

Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes wies die Klage ab.

Als Maßgabe der tatsächlich zu erbringenden Arbeit setze der Arbeitsvertrag der Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit, vorliegend 38 Arbeitswochenstunden, voraus. Diese Arbeitsleistungen seien von der Klägerin im konkreten Fall nicht eingehalten worden. Demnach sei die Beklagte vertraglich nicht dazu verpflichtet, Vergütungen für Zeiten zu leisten, in welchen die Klägerin tatsächlich nicht gearbeitet hat.

Im Arbeitsrecht können sich durch fehlende Regelungen bezüglich der im Arbeitsvertrag nicht enthaltenen Arbeitszeiten Probleme ergeben. Die Frage, ob auch außertarifliche Angestellte an betriebsähnliche Arbeitszeiten gebunden sind, kann unter Umständen Schwierigkeiten bereiten. Bei Arbeitsverträgen sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer deshalb auf die dort normierten Regelungen über die Arbeitszeiten achten, um solche Fragen von vorne herein zu vermeiden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 5 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert