Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 1, 2026

BlackLine im Herbst 2026 mit vollem Event-Kalender

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 1, 2026

TrockenBARF vergleichen: 10 Kriterien für gutes Hundefutter

Umwelt, Energie
Oktober 1, 2026

Der Nextpower Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026: SBTi bestätigt Klimaziele, Scope-3-Emissionsintensität um 12 % gesenkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 1, 2026

Internationaler Tag der älteren Generation

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 1, 2026

Outplacement-Kosten im Umbruch: Preise neu bewerten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 1, 2026

SOLIT ernennt Konstantin Kavvadias zum Chief Financial Officer

Allgemein
Oktober 1, 2026

Copywriting-ki.de startet: „Eine KI, die tickt wie ein Werbetexter“

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 1, 2026

Warum suchst du dir immer wieder den falschen Partner aus?

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 1, 2026

European Cyber Security Month: Sicheres Videomanagement und Cloudnutzung für die öffentliche Verwaltung

Umwelt, Energie
Oktober 1, 2026

Engagierte für den Klimaschutz: Europäischer Klimapakt sucht neue Botschafterinnen und Botschafter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 1, 2026

Vier Perspektiven. Vier Gespräche.

Medien, Kommunikation
Oktober 1, 2026

Der gefährlichste Satz im Business: Ich kenne schon genug Leute

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 1, 2026

Wechsel an der Spitze: August Ilg wird neuer Vorstandsvorsitzender der ANDHERI HILFE

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 1, 2026

AGON PRO präsentiert E-Sport-Monitor AGP257FT mit oxidbasiertem Fast-IPS-Panel und 1.000 Hz (nativ)

Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren

Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren

Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Ein abgelehnter Stellenbewerber soll keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft haben, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat oder nach welchen Kriterien die Einstellung erfolgt ist.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) soll kein Anspruch eines Stellenbewerbers auf Auskunft darauf bestehen, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat und nach welchen Kriterien die Einstellung erfolgt ist. Diese Auffassung soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) geteilt haben. Ein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers soll sich auch nicht aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben. Der EuGH soll allerdings mit Urteil vom 19. April 2012 (Az. C-415/10) darauf hingewiesen haben, dass die Verweigerung des Zugangs zu Informationen des Arbeitgebers beim Nachweis von Tatsachen zu berücksichtigen sei, die eine Diskriminierung vermuten lassen.

Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung soll das BAG mit Urteil vom 25. April 2013 (Az. 8 AZR 287/08) bei seiner bisherigen Auffassung geblieben sein und einen Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin verneint haben. Die Klägerin habe keine Indizien dargelegt, die auf eine Diskriminierung schließen lassen. Die Entschädigungsklage der Klägerin soll deshalb ohne Erfolg geblieben sein.

Das BAG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht haben soll. Die Beklagte soll der Klägerin nicht darüber Auskunft erteilt haben, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde und nach welchen Kriterien. Die Klägerin soll behauptet haben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diskriminiert worden zu sein.

Im Arbeitsrecht können sich also bereits bei der Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung Probleme ergeben. Die Frage, ob die Verweigerung einer Auskunft im Hinblick auf das Einstellungsverfahren beim Nachweis von Tatsachen zu berücksichtigen sei, die eine Diskriminierung vermuten lassen, kann unter Umständen Schwierigkeiten bereiten.

Bei der Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung müssen Arbeitgeber deshalb insbesondere auf das AGG achten. Bei Fehlern drohen teure Prozesse. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt unterstützt Arbeitgeber bei allen Fragen zu Stellenausschreibung, Bewerbung, Einstellung, Versetzung, Beförderung und Gleichbehandlung, um Probleme von vorne herein zu vermeiden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert