Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

Umwelt, Energie
Oktober 9, 2026

Studie: 37 Prozent der Mittelständler kennen keine Förderprogramme für die eigene Energieversorgung

Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen

Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen

Auch für Kinder die älter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Familienrecht.html nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kann unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuende Mutter bestehen. Auch wenn ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren überschreitet.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt.

Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die Kinder zwar keine Einrichtung besuchen, aber eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung steht und die Kinder die Möglichkeit hätten diese zu besuchen.

In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter Unterhalt verlangt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags sollen die Kinder in der Schule gewesen sein. An den Nachmittagen hätten die Kinder regelmäßig an Trainingseinheiten in Sportvereinen teilgenommen. ohne die Unterstützung der Mutter soll es den Kindern nicht möglich gewesen sein zu den Sportstätten zu gelangen, da die Sportvereine sich nicht so nah am Wohnhaus der Kinder befunden hätten. Eine andere zumutbare Möglichkeit für die Kinder habe es nicht gegeben um zu ihren Sportclubs zu gelangen. Die Unterstützung der Mutter sei somit unausweichlich gewesen, sodass die Mutter einer Vollzeitbeschäftigung nicht nachgehen konnte.

Auch wenn am Vormittag ein Kindergarten die Schule oder eine ähnliche Institution besucht wird und die Kinder dann nur am Nachmittag auf die Hilfe des betreuenden Elternteils angewiesen sind, solle ein teilweiser Betreuungsbedarf vorliegen. Dieser teilweise Betreuungsbedarf kann dann unter Umständen die Grundlage für den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils darstellen.

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht, bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt sind Ihre Rechtsfragen in guten Händen. Im Familienrecht sollten Sie von einem Rechtsanwalt beraten werden, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertreten kann.

http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert