Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Arbeitnehmer wollen neue Arbeitsverträge nicht unterscheiben – Tipps für Arbeitgeber

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Arbeitnehmer wollen neue Arbeitsverträge nicht unterscheiben - Tipps für Arbeitgeber

Arbeitsrecht

Aktuelle Arbeitsverträge ratsam

In der Rechtsprechung hat sich im Arbeitsrecht in den vergangen Jahren einiges getan. Nicht wenige Arbeitgeber benutzen dagegen noch veraltete Arbeitsverträge, die diesen Entwicklungen nicht Rechnung tragen und unwirksame Klauseln enthalten. Auch unvollständige Verträge sind riskant. Hat man z. B. keine Ausschlussfristen vereinbart, drohen Arbeitgebern unter Umständen erhebliche Nachzahlungen, wenn Arbeitnehmer Überstundenvergütung für mehrere Jahre fordern. Deshalb ist man als Arbeitgeber mit Arbeitsverträgen, die älter als drei bis vier Jahre sind, gut beraten, diese einmal aktualisieren und vervollständigen zu lassen. Was nun aber, wenn man das getan hat, die Arbeitnehmer sich dann aber weigern, die neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben?

Unproblematisch im Kleinbetrieb

Wenn der Arbeitgeber regelmäßig weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, liegt ein sog. Kleinbetrieb vor. Der Arbeitgeber muss dann seine Kündigung nicht auf einen Kündigungsgrund stützen. Das bedeutet, dass er hier ein Druckmittel hat, wenn ein Arbeitnehmer den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben will. Er kann dann schlicht die Kündigung androhen. Im Interesse einer unbelasteten Atmosphäre bei der Arbeit empfiehlt es sich aber, den Arbeitnehmern im Gegenzug z. B. eine schon länger geplante Gehaltserhöhung oder etwa zusätzlichen Urlaub anzubieten.

Kein Druckmittel bei Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Greift dagegen der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer, entfällt das beschriebene Druckmittel des Arbeitgebers. Hier ist dann gewisses Verhandlungsgeschick gefragt. So kann ebenfalls eine Gehaltserhöhung in Aussicht gestellt werden im Gegenzug für die Unterzeichnung der neuen Verträge. Bei einem guten Klima am Arbeitsplatz und einer Belegschaft, die hinter dem Arbeitgeber steht, werden die meisten Arbeitnehmer häufig ohnehin unterschreiben. Zudem beinhalten die Änderungen oft Punkte, die zwar dem Arbeitgeber, gar nicht aber so sehr dem Arbeitnehmer wichtig sind (z. B. Krankschreibung schon am ersten Tag der Erkrankung). Auch darauf kann hingewiesen werden. Somit ergibt sich eine ganze Reihe von Verhandlungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber. Zusätzliche Hinweise finden Sie im Video unter dem Beitrag.

Was wir für Sie tun können

Wir beraten Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit ihren Arbeitsverträgen. Dabei prüfen wir zunächst die vorhandenen Verträge. Anschließend machen wir auf unwirksame oder unserer Ansicht nach unzweckmäßige Klauseln aufmerksam. Wir unterbreiten Vorschläge zu einer Verbesserung der Verträge und zur Herstellung von Rechtssicherheit. Anhand von Checklisten gehen wir alle möglichen Problemstellungen durch. Für die von uns entworfenen Muster fertigen wir Handlungsanleitungen für die Personalverwaltung. Schließlich beraten und vertreten wir in die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Vertragsänderungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten einer Modernisierung Ihrer Arbeitsverträge. Das ist die beste Versicherung gegen unliebsame oder gar ruinöse spätere Forderungen. Auf Wunsch erläutern wir auch den Mitarbeitern die geplanten Änderungen und begleiten die Vertragsunterzeichnung.

29.08.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert