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ARAG, stimmt das?

ARAG Experten mit Fragen und Antworten zum Martinstag am 11. November

ARAG, stimmt das?

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin ist überall erlaubt
Stimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auf öffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Wer im Park, am See oder am Strand ein Lagerfeuer machen möchte, sollte daher beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Über erlaubte Höhe und Durchmesser eines Lagerfeuers informieren die örtlichen Polizeiverordnungen.

In meinem eigenen Garten darf ich nicht nur an St. Martin ein Lagerfeuer machen
Stimmt nicht. Generell gilt auch hier ein Verbot für ein Lagerfeuer, das nicht beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt wurde. Für Feuerschalen, -körbe oder Fackeln hingegen ist laut ARAG Experten in der Regel keine Genehmigung nötig. Um die Lagerfeuerromantik am Martinstag nicht buchstäblich im Keim zu ersticken, sollte dabei nur auf gut abgelagertes, naturbelassenes und trockenes Holz zurückgegriffen werden. In den meisten Städten und Gemeinden ist es ohnehin nicht erlaubt, Garten- und Bioabfälle oder Laub zu verbrennen. Auch z. B. bearbeitetes Holz oder Kunststoff sind als Brennmaterial verboten, weil sie gesundheitsschädlichen Rauch entwickeln.

Brandverletzungen kühlt man am besten mit warmem Wasser
Stimmt. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad warm) gekühlt werden. Aber nicht länger als zehn Minuten, um eine Unterkühlung zu vermeiden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass großflächige Verbrennungen nicht gekühlt werden dürfen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Gerät Kleidung in Brand, muss das Feuer umgehend mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden gelöscht werden. Parallel zu allen Maßnahmen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 angerufen werden.

Es gibt kinderfreundliche Alternativen zur Kerze
Stimmt. Ein batteriebetriebener Laternenstab mit kleiner Glühbirne sorgt für Sicherheit auch in kleinsten Kinderhänden. Ein Tipp der ARAG Experten für eine nachhaltige Beleuchtung von Laternen: LED-Lampen sind energieeffizient und haben eine lange Lebensdauer. Oder man nimmt Solarlichter, die sich tagsüber aufladen und abends Laternenlicht spenden, ganz ohne zusätzliche Energiekosten.

Am Martinstag gibt es traditionell Gänsebraten
Stimmt. Und dafür kennen die ARAG Experten gleich mehrere Hintergründe. Die bekannteste Geschichte ist wohl die des frommen Martin, der sich aus Bescheidenheit im Gänsestall versteckte, als er zum Bischof ernannt werden sollte. Das Gegacker des Federviehs verriet ihn allerdings und so war er schließlich bis zum 11. November 397 Bischof von Tours. Ein anderer Hintergrund für den Gänsebraten am Martinstag ist jedoch wirtschaftlicher Natur: Am Martinstag mussten Bauern Löhne und Steuern zahlen. Da dies oft in Naturalien geschah, wurde unter anderem mit Gänsen bezahlt. Und um die nicht über den Winter füttern zu müssen, wurden sie am Martinstag geschlachtet und als Gänsebraten serviert.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
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Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
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ARAG Platz 1
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www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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