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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Montage von Photovoltaik nur mit Eintragung in der Handwerksrolle +++
Das Oberlandesgericht Koblenz hat laut ARAG Experten entschieden, dass Unternehmen, die Photovoltaikanlagen planen, installieren, in Betrieb nehmen und warten, grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen. Denn diese Tätigkeiten zählen zum Kernbereich des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks. Ein Anbieter ohne entsprechende Eintragung handelte daher wettbewerbswidrig, sodass ein Wirtschaftsverband Unterlassung verlangen konnte (Az.: 9 U 1015/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Koblenz (https://olgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/installation-von-photovoltaikanlagen-grundsaetzlich-nur-mit-eintragung-in-die-handwerksrolle).

+++ Auch ungenutztes Auto nach einem Jahr kein Neuwagen mehr +++
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Fahrzeug auch bei geringer Laufleistung und kurzer Zulassungsdauer nicht mehr als Neuwagen gilt, wenn es zuvor längere Zeit – hier etwa ein Jahr – ungenutzt gestanden hat. In einem solchen Fall fehlt dem Fahrzeug der sogenannte „Schmelz der Neuwertigkeit“, sodass eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Unfall ausgeschlossen ist. Der Geschädigte kann dann grundsätzlich nur die Reparaturkosten sowie eine Wertminderung verlangen, nicht aber den vollen Neupreis. Die Entscheidung stellt klar, dass neben Kilometerstand und Zulassung auch die Standzeit ein entscheidendes Kriterium für die Einordnung als „fabrikneu“ ist (Az.: 3 U 43/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Saarbrücken (https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001644589).

+++ Nicht jeder Mietwagen wird nach einem Unfall erstattet +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Unfallgeschädigter, der nach einem Unfall einen Mietwagen benötigt, stets auf ein wirtschaftliches Angebot achten muss. Auch dann, wenn er einen Wagen mietet, der einer niedrigeren Fahrzeugklasse angehört als sein beschädigtes Auto. Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist allein das tatsächlich angemietete Fahrzeug und dessen angemessener Preis. Entscheidend ist also nicht, wie teuer möglicherweise ein gleichwertiger Ersatzwagen gewesen wäre. Auch bei einem kleineren Mietwagen gilt somit das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Überhöhte Kosten müssen daher nicht erstattet werden. Zudem stellte das Gericht klar, dass Mietwagenpreise in der Regel leicht miteinander verglichen werden können. Unfallgeschädigte können sich deshalb grundsätzlich nicht darauf berufen, überhöhte Mietwagenpreise nicht erkannt zu haben (Az.: VI ZR 67/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026111.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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