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Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Riester-Klausel gekippt +++
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, die Versicherern erlaubte, bei einer fondsgebundenen Riester-Rente den sogenannten Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Rente – einseitig nach unten anzupassen. Die Klausel sah vor, dass der Versicherer die Rente senken darf, wenn bestimmte wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen eintreten, wie z. B. eine stark gestiegene Lebenserwartung oder sinkende Kapitalrenditen. Eine Verpflichtung, die Rente bei später verbesserten Bedingungen wieder zu erhöhen, war jedoch nicht vorgesehen. Genau diese Einseitigkeit störte die Richter, denen eine verbindliche Rückanpassung fehlte. Für Versicherte heißt das: Sollte ihr Vertrag eine solche Kürzungsklausel enthalten, könnte die ursprünglich zugesagte Rentenhöhe künftig wieder gelten und bereits erfolgte Kürzungen womöglich rückgängig gemacht werden. Je nach Vertrag können es dreistellige monatliche Beträge sein, die Versicherungskunden nun von ihren Versicherern zurückverlangen können. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verträge aber grundsätzlich wirksam bleiben (Az.: IV ZR 34/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025227.html).

+++ Grundrente – Anrechnung nur bei Verheirateten +++
Wer verheiratet ist und Grundrente bezieht, muss eine Kürzung seiner Rente hinnehmen, wenn der Ehepartner genug Geld hat, um beide über die Runden zu bringen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches mitteilt, dass das nicht für andere Lebensgemeinschaften gilt (Az.: B 5 R 9/24 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025_27.html).

+++ Führerschein durch Täuschung erlangt – sofortiger Entzug +++
Nach dem dritten Fehlversuch in der theoretischen Führerscheinprüfung schickte eine Kandidatin eine andere Frau, die die Prüfung in ihrem Namen erfolgreich ablegte. Die Täuschung flog auf und die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihr die Fahrerlaubnis. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg laut ARAG Experten entschied: Wird eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Täuschung erteilt, kann die Fahrerlaubnis regelmäßig widerrufen werden. Der sofortige Entzug rechtfertigt sich direkt aus der fehlenden Befähigung der Betroffenen (Az.: 12 ME 92/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/591b334f-01de-4c19-9c28-ad8b9e064b00).

+++ Arzt muss nicht über Kostenerstattung aufklären +++
Ein Arzt muss nur über die Kostenübernahme einer Operation aufklären, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal, welches ferner ausführte, dass bei Privatpatienten zudem der Grundsatz gelte, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und nach der Kostenübernahme erkundigen müssen (Az.: 2 S 75/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-november-2025).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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