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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Sitz vom Treppenlift zu hoch +++
Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Das einbauende Unternehmen wurde zum Rückbau verpflichtet, da es bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die individuellen Maße der Nutzerin hätte einbeziehen müssen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 19 U 153/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001605286).

+++ Defekte Spirale: Schmerzensgeld +++
Eine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das 1.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen hielt (Az.: 17 U 181/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/bruch-einer-spirale-zur-schwangerschaftsverhuetung-aufgrund-materialfehlers).

+++ Festival-Token nur beschränkt gültig +++
Wenn man nach einem Festival noch Token für den dortigen Getränke- und Speisenerwerb übrig hat, gelten diese möglicherweise nicht für das nächste Festival. Und dies laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Recht, da der Rücktausch der Token zeitlich, örtlich und im Wert beschränkt werden darf (Az.: I-20 UKl 9/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf (https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Archiv/Pressemitteilungen_aus_2025/20250410_PM_Urteil-Festival-Token/index.php).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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