Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Zeitumstellung: Endlich Sommer! +++
Die diesjährige Zeitumstellung auf die Sommerzeit findet am frühen Sonntagmorgen des 28. März statt. Dann wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Kleine Eselsbrücke der ARAG Experten: Zur Sommersaison werden die Gartenmöbel VOR das Haus gestellt. Dann wird auch die Uhr VORgestellt. Beim Wechseln von der Normalzeit zur Sommerzeit wird die Nacht also um eine Stunde verkürzt. Während sich die Zeiger unseres Weckers mit einem Handgriff manipulieren lassen – manche Zeitmesser machen das sogar funkgesteuert ganz von alleine – lässt sich die innere Uhr bei vielen nicht so leicht umstellen. Besonders sensible Menschen reagieren sogar mit nächtelangen Schlafstörungen auf die Zeitumstellung. Doch die ARAG Experten warnen: Als Ausrede für zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz taugt die Umstellung der Uhrzeit leider nicht. Schließlich ist Wochenende und die Zeitumstellung ist bekannt, so dass sich Arbeitnehmer darauf einstellen können und sogar müssen. Wer trotzdem verschläft, muss sogar mit einer Abmahnung rechnen. Etwas komplizierter ist es bei den Nachtschichtarbeitern, die auch am Wochenende arbeiten müssen. Wenn eine feste Arbeitszeit vereinbart wurde, muss die „verlorene“ Stunde nicht nachgearbeitet werden. Denn wenn die Arbeitszeit auf diese Nacht festgelegt ist, ist für die entfallende Stunde die Arbeitsleistung objektiv unmöglich. Demnach wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit – umgekehrt aber auch der Arbeitgeber von seiner Vergütungspflicht. Festgelegt ist dies in Paragraf 275 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

+++ Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren +++
Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren, wie laut ARAG aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervorgeht (Az.: B10 EG 3/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG.

+++ Keine Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik +++
Die Annullierung oder deutliche Verspätung eines Fluges aufgrund eines Pilotenstreiks ist ein außergewöhnlicher Umstand, aufgrund dessen die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit sein kann. Die Befreiung komme aber nur in Betracht, wenn die Fluggesellschaft „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe“. ARAG Experten verweisen insoweit auf den Schlussantrag in dem Verfahren vor dem Europäischer Gerichtshof (Az.: C28/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des EuGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
04349-228026
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

(Visited 49 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert