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Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken

Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken

Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken

GRP Rainer

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) haben Arbeitnehmer auch für die Zeit, in welcher ihr Arbeitsverhältnis gesundheitsbedingt ruht, noch einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil hervor, dass hiervon abweichende tarifvertragliche Bestimmungen rechtswidrig seien.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine als schwerbehindert anerkannte Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Krankheit nicht arbeiten können. In dieser Zeit hat sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Der für sie geltende Tarifvertrag sah vor, dass sich der Jahresurlaub der Arbeitnehmerin während des Erhalts der Rente für jeden Monat um ein Zwölftel vermindert und das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht.

Nach der Auffassung der Richter verstößt diese Bestimmung allerdings gegen die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes: Der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaubsanspruch kann demnach nicht versagt werden.

Die Erfurter Richter führen diesbezüglich aus, dass die entsprechende Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes dahingehend unionsrechtskonform auszulegen sei, dass der Anspruch auf Urlaub erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Tarifvertragliche Vereinbarungen, welche dem widersprechen, seien danach nicht rechtmäßig. Dass ein Tarifvertrag im Falle des Erhalts einer Rente das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vorschreibt, ist nach der vorliegenden Entscheidung für dieses Ergebnis nicht relevant.

Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer außergerichtlich als auch vor Gericht. Neben Ein erfahrener Rechtsanwalt bietet eine qualifizierte Beratung zur gesamten Bandbreite des Arbeitsrechts. Er vertritt Ihre Interessen auch bei den folgenden Rechtsgebieten: Gehalt, Gratifikation, Arbeitnehmerzeugnis (Beurteilung), Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung, flexible Arbeitszeitmodelle, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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