Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

Aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen

Aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen

Aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Familienrecht.html Mit Urteil vom 19.09.2012 (AZ: XII ZR 136/10) nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung zur Bestimmung des Ausgleichsanspruchs für ehebedingte Zuwendungen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem die Beteiligten Gütertrennung vereinbart hatten. Die Ehe wurde 1999 geschlossen und 2007 wieder geschieden. Nach der Scheidung der Ehe verlangte der Ehemann Ersatz der von ihm gezahlten Darlehensraten als ehebedingte Zuwendungen, die für ein gemeinsames Darlehen der Eheleute für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung gezahlt wurden.

Ein solcher Ersatzanspruch könne sich nach Auffassung der Richter aus Karlsruhe nicht aus den Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben, da es hierzu eines Gesellschaftsvertrages bedürfe. Für einen solchen Gesellschaftsvertrag sei es jedoch erforderlich, dass die Eheleute einen gemeinsamen Wert schaffen wollen, der ihnen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht und ihnen auch gemeinsam gehört.

Dagegen handele es sich nach Auffassung des Gerichts um ehebedingte Zuwendungen, wenn die Zuwendungen im Vertrauen auf den Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgen oder die Zuwendungen ihre Geschäftsgrundlage in der Ehe selbst oder in dem Unterhaltsbeitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft haben.

Solche ehebedingten Zuwendungen könnten im Falle einer Scheidung dagegen über die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden. Dabei sei neben dem Vertrauen auf den Erhalt der ehelichen Lebensgemeinschaft bei der Leistung der Zuwendungen auch erforderlich, dass dem Leistenden die Beibehaltung der geschaffenen Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten sei. Für die Beurteilung ob die geschaffenen Vermögensverhältnisse zumutbar sind, habe eine Gesamtabwägung für den Einzelfall zu erfolgen.

Die Beteiligten haben im zu entscheidenden Fall die Gütertrennung vereinbart. Deshalb entstehen im Fall der Scheidung der Eheleute keine güterrechtlichen Ausgleichsansprüche. Nach Ansicht des BGH könnten sich unter Umständen jedoch trotzdem Ansprüche auf Rückgabe der ehebedingten Zuwendungen ergeben.

Ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie darüber, wann die Vereinbarung einer Gütertrennung sinnvoll ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Er unterstützt Sie bei Schwierigkeiten bei der Scheidung und berät Sie bei der Abfassung des Ehevertrages, damit schon bei Beginn der Ehe Risiken eingeschränkt werden können.

http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert