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Änderungskündigung: Warum sich eine Klage für Arbeitnehmer fast immer lohnt

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Änderungskündigung: Warum sich eine Klage für Arbeitnehmer fast immer lohnt

Fachanwalt Bredereck

Eine Änderungskündigung hat regelmäßig noch strengere Voraussetzungen, als eine Beendigungskündigung. Arbeitsrichter fassen Änderungskündigungen mit spitzen Fingern an, besonders wenn sie mit Gehaltseinbußen verbunden sind. Was Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung beachten sollten, erklärt Arbeitsrechtler und Experte für Kündigungsschutzklagen Alexander Bredereck.

Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das ursprüngliche Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Meistens bedeutet das für den Arbeitnehmer nichts Gutes: Er wird an einen anderen Standort versetzt oder sein Aufgabenbereich ändert sich, häufig erhält er jetzt Aufgaben mit weniger Verantwortung – und ein geringeres Gehalt. Was kann der Mitarbeiter dagegen tun?

Man hat 3 Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren. Entweder man akzeptiert und arbeitet in Zukunft zu den geänderten Bedingungen. Oder man lehnt ab. Der Arbeitnehmer ist dann seinen Arbeitsplatz los. Oder, dritte Variante: Man nimmt die Änderungskündigung unter Vorbehalt an und legt dann innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Änderungskündigung ein. Kippt das Arbeitsgericht die Änderungskündigung, gelten die Bedingungen des alten Arbeitsverhältnisses weiter.

Warum sich eine Klage gegen die Änderungskündigung, warum sich also die 3. Variante so gut wie immer für den Arbeitnehmer lohnt? Weil der Arbeitgeber peinlich genau erklären muss, warum sein Mitarbeiter die ursprünglich geschuldete Leistung jetzt nicht mehr erbringen kann; weil er den neuen Aufgabenbereich präzise beschreiben muss; und weil er genau erklären muss, warum der neue Stundenlohn sozial gerechtfertigt ist. So sagt es das Bundesarbeitsgericht, das in letzter Instanz über die Urteile der Arbeitsgerichte wacht. Regelmäßig tun sich Arbeitgeber schwer, diese strengen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts vollständig einzuhalten.

Wer eine Änderungskündigung erhalten hat, sollte einen erfahrenen Experten im Arbeitsrecht aufsuchen, der sich auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert hat.

Arbeitnehmern, die eine Änderungskündigung erhalten haben, biete ich folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat spreche ich mit Ihnen über die Chancen einer Klage gegen die Änderungskündigung und über die Aussichten, die Sie gegebenenfalls haben, eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Rufen Sie meine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht noch heute an: 030.40004999. Meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir sehr zeitnah. Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
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Alexander Bredereck
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10405 Berlin
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http://www.recht-bw.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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