Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
August 4, 2026

Schon unterwegs und keine Auslandskrankenversicherung? Diese Möglichkeiten gibt es

Sport, Events
August 4, 2026

formwandler events: Technikpartner für Eventlocations

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz greifen: Hakan Ersu startet EU AI Act Beratungsstelle für Unternehmen

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Psychische Krise im Ausland: Was tun bei Angst, Panik oder Überforderung?

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Sumo Show Tokyo bietet in Sunamachi Ginza ein interaktives Sumo-Erlebnis samt Duellmit einem Sumo-Ringer

Maschinenbau
August 3, 2026

Software-Update für mehr Intelligenz, Flexibilität und Kontinuität in der Blechbearbeitung

Sport, Events
August 3, 2026

10 Jahre Xperience Festival – Yoga, Musik und Consciousness in Bad Meinberg

Allgemein
August 3, 2026

„Elbwald retten“: Ein Hamburger Verein zeigt, wie erfolgreiches Campaigning funktioniert

Umwelt, Energie
August 3, 2026

Neuer eprimo Fairpreis bietet Folgeangebote auf Neukundenniveau

Immobilien
August 3, 2026

Drei besondere Immobilien zwischen Nordsee und Ostsee

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Coolcation im Montafon – Familienzeit, Bergfrische und Sommerglück

Garten, Bauen, Wohnen
August 3, 2026

Tarkett iD Designböden: Ein Design, viele Möglichkeiten

Medien, Kommunikation
August 3, 2026

Warum der Fisch in den Ferien besser schmeckt

IT, NewMedia, Software
August 3, 2026

Auf zu neuen Ufern mit Asseco: Avalara-Partnerschaft legt Basis für weltweite Geschäftsaktivitäten

Abzugsfähige Kosten bei Umzug von Mitarbeitern

Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden

Abzugsfähige Kosten bei Umzug von Mitarbeitern

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 22. April 2013****Mittelständische Unternehmen, die neue Mitarbeiter – speziell Führungskräfte – einstellen wollen, müssen zur Vorsteuerproblematik bei Umzugskosten kreative Gestaltungen wählen, damit sie mit Konzernen wie BMW, Allianz oder E.ON konkurrieren können. Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden, zumal dem neuen Mitarbeiter die Umzugskosten lohnsteuerfrei erstattet werden können. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass für den Unternehmer die mit dem Umzug verbundenen zusätzlichen Kosten reduziert werden können, indem die in den Kosten enthaltene Vorsteuer vom Unternehmer geltend gemacht werden.

“ Es müssen jedoch entsprechende Rechnungen auf das Unternehmen und nicht auf den Namen des neuen Mitarbeiters ausgestellt sein und die erforderlichen Rechnungspflichtangaben für den Vorsteuerabzug aufweisen, z. B. USt-ldNr., Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt etc.. Deshalb müssen die Lohnbuchhaltung und der Personaler die personalverantwortlichen Geschäftsführer, die die Einstellungsgespräche führen, ausdrücklich auf die folgenden Regelungen aufmerksam machen, um die umsatzsteuerlichen Vorkehrungen treffen zu können, die den Vorsteuerabzug ermöglichen“, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Welche Ausgaben zählen zu den erstattungsfähigen Umzugskosten und den daraus abzuleitenden Vorsteuern?

Beförderungskosten/Handwerkerrechnungen
Die notwendigen Kosten für den Transport der Möbel von der bisherigen zur neuen Wohnung, z.B. Speditionskosten, Kosten für Schönheitsreparaturen und für den umzugsbedingten Abbau von Herd, Öfen, Lampen, Küche, Antennen, etc.

Vorsteuerabzug und USt-Satz
19 % aus den Speditionskosten und den Handwerkerrechnungen

Reisekosten
Erstattungsfähig sind die beim Umzug entstandenen Reisekosten für den neuen Mitarbeiter und seine Familie (Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung i. H. d. gesetzlichen Pauschbeträge, Übernachtungskosten). Zusätzlich sind 2 Reisen einer Person oder eine Reise von 2 Personen zum Suchen/Besichtigen einer Wohnung erstattungsfähig (maximal 2 Reisen und 2 Aufenthaltstage).

Vorsteuerabzug und USt-Satz
19 % aus Bahntickets (Fernverkehr); 7 % aus Tickets des Nahverkehrs und aus Taxikosten; 7 % aus Übernachtungskosten Hotel, 19 % aus Verpflegungskosten.

Mietentschädigung
Erstattungsfähig ist die Miete für die alte Wohnung für maximal 6 Monate. Die Miete für die neue Wohnung ist bis zum Umzugstag erstattungsfähig. Als Voraussetzungen gelten: 1 . Die neue Wohnung musste bereits angemietet werden z.B. wegen Renovierungs-arbeiten oder weil der Wohnungsmarkt dies als notwendig erachtet (sogen. Mangellage) 2. Für dieselbe Zeit wird gleichzeitig noch Miete für die alte Wohnung gezahlt.

Vorsteuerabzug und USt-Satz
Kein Vorsteuerabzug

Weitere Auslagen z.B. Makler
Dazu zählen die Maklergebühren für die Vermittlung der neuen (Miet)Wohnung. Die Maklergebühr für die Vermittlung eines Eigenheims ist nicht erstattungsfähig, auch nicht i.H.d. Courtage für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung.

Vorsteuerabzug und USt-Satz
19 % bei Maklerkosten

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert