Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juni 4, 2026

Systemlösungen für die Energietechnik

IT, NewMedia, Software
Juni 4, 2026

Simulation, Charakterisierung und Zyklisierung von Batteriesystemen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 4, 2026

Gesundheitsförderung zum Mitmachen: Aktionstag im Rathaus-Center Pankow bringt Menschen, Ideen und Angebote zusammen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 4, 2026

Rund 83.000 Wohnungseinbrüche im Jahr – smarte Technik schützt auch aus der Ferne

Tourismus, Reisen
Juni 3, 2026

Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia

Immobilien
Juni 3, 2026

Discounter Immobilien Makler

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

BAG: Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht

BAG: Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht

BAG: Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vergleichs davon absieht, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen, kann Unionsrecht diesem Verzicht nicht entgegenstehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben.

Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer möglicherweise jedoch verzichten. Zudem kann dieser Regelung nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.05.2013 (Az. 9 AZR 844/11), dass der Verzicht des Arbeitnehmers auf seinen Anspruch nicht dem Unionsrecht entgegenstehe. In dem konkreten Fall soll es um einen zwischenzeitlich arbeitsunfähigen Mann gegangen sein, der durch die Beklagte gekündigt worden war. Im Rahmen dieser Kündigung sollen Vereinbarungen getroffen worden sein, denen eine Abfindung zugrunde lag. Ferner soll angeblich festgehalten worden sein, dass bei Erfüllung des Vergleichs wechselseitig alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt seien. Trotzdem soll der Kläger einige Zeit später von der Beklagten schriftlich gefordert haben, die Urlaubsansprüche aus einem vorherigen Zeitraum abzugelten.

Zuvor war das Verfahren bereits durch die Instanzen des Arbeits -und Landesarbeitsgericht gelaufen. Nachdem das Arbeitsgericht Chemnitz in seinem Urteil vom 20.12.2010 (Az.11 Ca 2485/10) die Klage abgewiesen hatte, wurde im Rahmen der Berufung durch das Landesarbeitsgericht Sachsen mit seinem Urteil vom 26.05.2011 (Az.9 Sa 86/11) der ehemalige Arbeitgeber dazu verurteilt, eine Abgeltungssumme zu zahlen.

Diese Ansicht teilte das BAG nicht, hob im Revisionsverfahren das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und stellte somit das Urteil des Arbeitsgerichtes wieder her. Das BAG begründet seine Entscheidung damit, dass die Erledigungsklausel im gerichtlichen Vergleich auch den Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Erholungsurlaub erfasse.

In allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer einen im Arbeitsrecht tätigen Anwalt aufsuchen. Es sei darauf hingewiesen, dass im Arbeitsrecht oftmals kurze Fristen gewahrt werden müssen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert