Neuigkeiten Timeline

Immobilien
September 28, 2026

Lukas Frahm feiert 2 Jahre Festpreisentrümpelung & Haushaltsauflösung mit 14 Tage Termingarantie bei einer Entrümpelung in Dresden

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Make-up-Artist-Ausbildung in Frankfurt: CATWALK verbindet Erfahrung, Praxis und Kreativität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Startup-Kommunikation mit Gründungs- und Tech-Kompetenz

Mode, Trends, Lifestyle
September 28, 2026

„Emanuell Charis ist ein wertvoller Schatz“ – wer ist die Frau an seiner Seite?

Immobilien
September 28, 2026

FIX&FLIP LIVE in Bremen: Oliver Fischer und Stargast Joey Kelly begeistern 272 Teilnehmer

Handel, Dienstleistungen
September 28, 2026

REISEN NACH EIGENEM RHYTHMUS: IKARUS TOURS LEGT INDIVIDUALREISEPROGRAMM 2027/28 VOR

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Geh immer die Extrameile

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Führung im KI-Zeitalter: Was jetzt wirklich zählt

IT, NewMedia, Software
September 28, 2026

Deutschland holt bei KI noch auf

Immobilien
September 28, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Bitlance: Zahlungsinfrastruktur für die nächste digitale Finanzära

Tourismus, Reisen
September 28, 2026

Seychellen auf eigene Faust – Drei-Insel-Glück zum fairen Preis

Medien, Kommunikation
September 28, 2026

Pressemitteilungen gezielt verbreiten: So finden Unternehmen das passende Medienumfeld

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Podcast 3226: Dein Leben wartet nicht auf dich

Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant

Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant

Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html Unternehmen, die ihre Waren im Internet anbieten, müssen darauf achten, für den Verbraucher gut wahrnehmbar auf die Mehrwertsteuer zu verweisen. Andernfalls könnten sie wettbewerbswidrig handeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages, also etwa beim Vertrieb von Waren über das Internet, anbietet, unter anderem anzugeben hat, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Diese Angabe muss dem Angebot eindeutig zuzuordnen sein sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht sein.

Diese Voraussetzungen sollen noch erfüllt sein, wenn die Informationen alsbald sowie leicht erkennbar oder gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Das Landgericht (LG) Bochum entschied mit Urteil vom 03.07.2012 (17 O 76/12), dass die Voraussetzungen der PAngV hingegen dann nicht mehr erfüllt seien, wenn lediglich unter dem Reiter „Versand und Zahlungsmethoden“ auf die Mehrwertsteuer verwiesen werde und die darunter verborgene Seite nur sichtbar werde, wenn dieser Reiter auch angeklickt werde. Dann könne das Angebot nämlich aufgerufen werden, ohne dass der Hinweis auf die Mehrwertsteuer sichtbar werde und so könne der Bestellvorgang auch eingeleitet werden, ohne dass der Reiter angeklickt werden müsse.

Ebenso seien die Voraussetzungen der PAngV nicht erfüllt, wenn es zum Lesen des Hinweises erforderlich sei, sich bis zum Ende des Angebots durch zu scrollen um an die Informationen zu gelangen und der Bestellvorgang eingeleitet werden könne, ohne bis zum Ende gescrollt zu haben.

Das LG Bochum bejahte einen Unterlassungsanspruch der Klägerin, einer Mitbewerberin der Beklagten, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Hinweis auf die genannten Anforderungen der PAngV. Das UWG bietet vom unlauteren Wettbewerb betroffenen Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Diesen kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Herausgabe des durch den unlauteren Wettbewerb erlangten Gewinns oder auf Schadensersatz gegenüber einem Mitbewerber zustehen.

Um sicherzugehen, keine Wettbewerbsverstöße zu begehen oder um sich selbst vor solchen Verstößen durch Mitbewerber zu schützen, empfiehlt es sich, den Rat eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen.

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert