Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Tourismus, Reisen
Juni 3, 2026

Urlaub mit Hund – neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Die Entstehung des Silica Valley in Bahia

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Beton-Pumpen-Service & Verleih löst alle Probleme

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

SEPPmail auf der Public-IT-Security 2026: sichere E-Mail-Kommunikation für Behörden und öffentliche Verwaltung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 3, 2026

Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Untersuchung von Censys: 6.502 Tankfüllstandsmesser in Tankstellen öffentlich über das Internet erreichbar

Umwelt, Energie
Juni 3, 2026

Entgasung und Spülung von LNG-Tanks: sicherer Umgang mit LNG

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

HiScout mit Modul für Geheim und Sabotageschutz für GIT SICHERHEIT AWARD nominiert

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Alternative zu Palantir: Neo4j übernimmt GraphAware und startet graphbasierte Analyseplattform

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Vom SEF-Netzwerk in die Produktion: PS Industry setzt ganzheitliche Digitalisierungsstrategie um

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Flache Formen am Drücker: ECO Schulte legt Klassiker neu auf

Architekt muss Kostenrahmen mit dem Auftraggeber bei der Planung möglichst früh abstecken

Architekt muss Kostenrahmen mit dem Auftraggeber bei der Planung möglichst früh abstecken

Architekt muss Kostenrahmen mit dem Auftraggeber bei der Planung möglichst früh abstecken

http://www.grprainer.com/Immobilienrecht.html Grundsätzlich muss ein Architekt den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abstecken und die Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der Grundlagenermittlung berücksichtigen.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az.: VII ZR 230/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Architekt im Rahmen der Grundlagenermittlung den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben mit dem Auftraggeber abstecken müsse und dessen Kostenvorstellungen für die Planung des Bauvorhabens zu berücksichtigen seien. Werde der angegebene Kostenrahmen vom Architekten später überschritten, könne die Planung unter Umständen unbrauchbar sein und ein Anspruch des Architekten auf Honorarzahlung könnte entfallen.

Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Auftraggeber einen Architekten mit der Genehmigungsplanung für ein Wohnhaus beauftragt hatte. Bei der Ausführung des Projektes wurde die Planung des Architekten jedoch nicht realisiert. Der Auftraggeber berief sich deshalb darauf, dass die Planung für ihn unbrauchbar geworden sei. Der Architekt verlangte wegen der Planungsleistung dagegen Zahlung des Honorars und erhob Klage.

Nachdem die Klage des Architekten in den Vorinstanzen wegen der fehlenden Vereinbarung einer Bausummenobergrenze überwiegend Erfolg hatte, ist der BGH dem nun entgegengetreten. Er führte aus, dass ein Architekt schon bei der Grundlagenermittlung grundsätzlich verpflichtet sei den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben mit dem Auftraggeber abzustecken und dessen Kostenvorstellungen zu berücksichtigen. Widerspreche der Architekt diesen ihm gegenüber vorgebrachten Kostenvorstellungen des Auftraggebers nicht, sollen diese nach Auffassung des BGH jedenfalls den Planungsrahmen bestimmen und sogar Vertragsinhalt werden können.

Die Kostenvorstellungen des Auftraggebers sollen selbst dann verbindlich sein, wenn bei der Planung keine Bausummenobergrenze festgelegt werde, sondern nur eine ungefähre Bausumme festgelegt wird, anhand derer der Kostenrahmen festgelegt werden soll. Bestünden Zweifel am Kostenrahmen, müsse der Architekt den Auftraggeber darüber aufklären.

Einen Architekten treffen viele Pflichten. Er hat gegenüber seinem Auftraggeber beispielsweise auch gewisse Beratungs- und Vermögensbetreuungspflichten. Die Beratungspflichten treffen ihn nicht nur in technischen Bereichen, sondern auch bei offensichtlichen Rechtsfragen.

http://www.grprainer.com/Immobilienrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert