Neuigkeiten Timeline

Garten, Bauen, Wohnen
August 21, 2026

Villeroy & Boch Skyla: Vielfalt für das persönliche Wunschbad

Familie, Kinder, Zuhause
August 21, 2026

Trennung? Willkommen im Entscheidungs-Marathon mit rund hundert Etappen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 21, 2026

pds erweitert E-Rechnung um PEPPOL-Anbindung

Tourismus, Reisen
August 21, 2026

Hongkongs Stadtteile: Zwischen historischem Erbe und moderner Skyline

IT, NewMedia, Software
August 21, 2026

Anastasios Papakostas ist neuer Vice President of Business Development bei enclaive

IT, NewMedia, Software
August 21, 2026

Cohesity erweitert Aspire-Partnerprogramm um neue Spezialisierungen

Essen, Trinken
August 21, 2026

Seit 1816 ein Gasthaus: Der Pfälzer Hof blickt auf 210 Jahre Walldorfer Geschichte

Familie, Kinder, Zuhause
August 21, 2026

Blaupunkt BodyTag ist das BabyFon 2.0 – die Kamera- und Sorglos-Überwachung des eigenen Kleinkindes

Mode, Trends, Lifestyle
August 21, 2026

Darf eine Tablettenbox nicht auch ein positives Statement sein?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 21, 2026

Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebelt Atlas Salt jetzt die Projektmargen?

Mode, Trends, Lifestyle
August 21, 2026

Lost On Planet Fashion: 6 Trends für Herbst/Winter 26/27

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 21, 2026

Sicher grillen: Was Verbraucher beachten sollten

Familie, Kinder, Zuhause
August 21, 2026

Simulus Ferngesteuerte Kampfjet-Drohne GH-740, LED-Licht

Essen, Trinken
August 21, 2026

Ein Jahr FIRST Café Bar in Walldorf: Neuer Treffpunkt in der Hauptstraße hat sich etabliert

Änderung im Zahlungsverkehr

Änderung im Zahlungsverkehr

Steuerberater Roland Franz

Essen – Seit dem 05.10.2025 erfolgt der Abgleich von Zahlungsempfänger und IBAN bei allen Banken. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, erinnert noch einmal daran, welche Bedeutung die Änderung im Zahlungsverkehr mit der Finanzverwaltung für den Steuerzahler hat.

Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:
-Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch („Match“).
-Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein, beispielsweise sind zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem „Close Match“. Neben dem Prüfergebnis wird in diesem Fall auch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert.
-Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, dann wird die Zahlung abgewiesen („No Match“).

„Diese Prüfung geht mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen einher. Mit dieser Zahlungsart werden Transaktionen innerhalb von wenigen Sekunden realisiert. Die Prüfung wird zur Betrugsprävention eingesetzt und kommt sowohl bei Echtzeitzahlungen als auch bei normalen SEPA-Überweisungen zum Einsatz“, betont Steuerberater Roland Franz.

Für Bürger, Steuerzahler sowie für Unternehmen bedeutet das:
Bei Überweisungen an die Finanzverwaltung in NRW muss immer der Name des zuständigen Finanzamts als Empfänger angegeben werden.

Was ändert sich für die Steuerzahlung?
– Pflicht zum Abgleich: Banken prüfen automatisch, ob der Empfängername und die IBAN zusammenpassen.
– Richtiger Empfänger: Angabe des vollständigen Namens des zuständigen Finanzamts als Empfänger an (z. B. „Finanzamt Düsseldorf-Mitte“).
– Schreibweise: Kleine Unterschiede (z. B. Groß- und Kleinschreibung oder Umlaute) stellen in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist, dass das zuständige Finanzamt eindeutig erkennbar ist.

Das gilt nur für NRW! Andere Bundesländer haben andere Regularien; z.B. Thüringen. Anstelle der Benennung beispielsweise der jeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen „Freistaat Thüringen“ sein.

„Informieren Sie sich daher bitte bei der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes“, empfiehlt Steuerberater Roland Franz.

Eine Alternative ist das SEPA-Lastschriftmandat, bei dem der Steuerbetrag automatisch vom Konto abgebucht wird – sicher und vor allem fristgerecht.

Den entsprechenden Antrag finden Sie ebenfalls online auf der jeweiligen Website der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.

Für NRW lautet die Adresse: https://www.finanzamt.nrw.de/zahlung

Zudem rät Steuerberater Roland Franz, sich bei individuellen Fragen zu Überweisungen direkt an den Steuerberater oder die Hausbank zu wenden.

Quellen und Fundstelle(n):
Finanzverwaltung NRW https://www.finanzamt.nrw.de/IBAN Thüringer FinMin, Pressemitteilung v.19.9.2025 (lb) NWB- Verlag VAAAK-00002

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert