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Kassenführung nach den GoBD

Die Anforderungen und die häufigsten Fehler

Kassenführung nach den GoBD

Steuerberater Roland Franz

Essen – Mittlerweile scheint es in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter einen Wettbewerb zu geben, Kassenführungen möglichst häufig als nicht ordnungsgemäß zu beurteilen. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, erklärt, dass Fehler in der Kassenführung zu einer nicht ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung führen: „Zuschätzungen durch das Finanzamt und hohe Steuernachforderungen sind immer die Folge“. GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.

Diese Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch sind zwingend:

– Das Kassenbuch ist selbst zu führen / der Kassenbericht ist täglich selbst zu erstellen.
– Es darf keine Buchung ohne Beleg geben.
– Die Belege müssen fortlaufend nummeriert sein.
– Der Kassenbestand darf/kann niemals negativ sein.
– Geldverschiebungen zwischen Bank und Kasse müssen festgehalten werden (Geldtransit).
– Private Vorverauslagungen und deren Erstattung aus der Kasse sind als Ausgabe zu erfassen. Als Datum gilt der Tag der Auszahlung aus der Kasse.
– Die Tagesfolge darf nicht willkürlich sein (wie z.B. 16.05. -> 09.05. -> 17.05. …). Sollte die Verarbeitung eines Tages versehentlich unterblieben sein, muss das Kassenbuch neu verfasst werden.
– Eine regelmäßige Kassenprüfung durch Nachzählen ist unerlässlich.
– Die Kassenaufzeichnungen sind so zu führen, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand verglichen werden kann.
– Die Kassenaufzeichnungen müssen täglich erfolgen.

„Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. Fehlerhafte Eintragungen sind so zu streichen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Anschließend erfolgt die Berichtigung durch eine neue Eintragung“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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