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„Dann zahlen Sie mal schön…“

OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung

"Dann zahlen Sie mal schön..."

Im Extremfall haftet ein OHG-Gesellschafter für alle Schulden der OHG (Bildquelle: pixabay)

Die grundsätzliche Frage „Wer haftet im Falle von…“ ist auch bei einer OHG bedeutsam. Entsprechend ist die Haftungsfrage im Hinblick auf den oder die OHG-Gesellschafter auch prüfungsrelevant. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, welchen Haftungsproblemen sich ein OHG-Gesellschafter grundsätzlich stellen muss und was insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet. Anhand eines Beispiels wird dies veranschaulicht.

Im Zusammenhang mit den Themen OHG und OHG-Gesellschafter spielt die Frage nach der Haftung eine zentrale Rolle. Dabei gelten folgende Grundsätze:

-Die Haftung der OHG-Gesellschafter ist unmittelbar,
-die Haftung der OHG-Gesellschafter ist unbeschränkt, und
-die Haftung der OHG-Gesellschafter ist gesamtschuldnerisch.

Eine entsprechende Prüfungsfrage könnte nun lauten: „Was bedeutet die gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters?“

Einer haftet im Extremfall für alle Schulden des Unternehmens

Die Prämisse „gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters“ bedeutet: Der OHG-Gesellschafter kann allein in Haftung genommen werden für alle Schulden, und dies bedeutet tatsächlich für die gesamten Schulden der Gesellschaft — deswegen „gesamtschuldnerisch“.

Zur Veranschaulichung soll ein Beispiel von drei Gesellschaftern dienen: Einer der Gesellschafter verfügt über ein sehr großes Privatvermögen. Er besitzt eine Sammlung von Ferraris, Maseratis und Aston Martins, also schicken teuren Autos, ein großes Privathaus mit angrenzendem Reitstall, eine Yacht – frei nach dem medial kolportierten Motto „Mein Auto, mein Haus, mein Boot…“. Er hat alles. Die beiden anderen Gesellschafter hatten auch einmal eine Menge, aber sie haben in der Zwischenzeit alles verprasst. Einer dieser beiden Gesellschafter, die nichts haben, geht nun im Rahmen und im Namen der Gesellschaft eine Verpflichtung ein, er kauft zum Beispiel zehn Ferraris, unterschreibt einen Vertrag, und die Gesellschaft kann das nicht bezahlen. Dann kann sich der Ferrari-Händler an jeden der drei Gesellschafter wenden. Das bedeutet das Wort „unmittelbar“. Der Gläubiger (Ferrari-Händler) kann auf das gesamte Privatvermögen zugreifen, und zwar so lange, bis die Rechnung bezahlt ist, und für alle Schulden. Einer der drei Gesellschafter zahlt für alle Schulden. Das ist die Bedeutung von „gesamtschuldnerisch“. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten: „Einer allein zahlt, wenn er Pech hat, für alle Schulden“. Das muss nicht so sein, aber so extrem kann es so kommen.

Das komplette, kostenlose Video “ OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung (https://www.youtube.com/watch?v=8hv1Nc9YRII)“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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